Schlagwörter
Afghanistankrieg, Establishment, Journalismus, Kriegsführung, SPD
Der Unterbezirk der Bonner SPD wird auf einer Vollversammlung am 7. Dezember ab 19:30 im Ollenhauerhaus eine Empfehlung an die Bundestagsfraktion beschließen, die darauf hinauslaufen wird, dem Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundestagsmandats für den Einsatz der Bundeswehr im Afghanistankrieg (nicht) zuzustimmen.
Ich bin ein “krasser Gegner” auch dieses Bundeswehreinsatzes und habe deshalb den – hier als 1. Abschnitt publizierten – Gegenantrag zum “Leitantrag” des “Arbeitskreis Friedens- und Sicherheitspolitik” (AKFS) der Bonner SPD formuliert und eingebracht. Da im “Leitantrag” der out-of-area-Einsatz der Bundeswehr als grundgesetzkonform behauptet wird, habe ich mir in kurzer Zeit (130 Minuten) den BVerfG-Entscheid vom 3. 7. 2007 -zur Frage der „Rechtmäßigkeit“ eines Bundeswehreinsatzes im Afghanistankrieg vorgenommen und ihn politologisch – also an der Cui-Bono-Frage orientiert – analysiert. Mein erkenntnisleitendes Interesse bestand darin, meine eigene Hypothese zu widerlegen, derzufolge der II. Senat des Bundesverfassungsgerichts der Bundesregierung und dem Bundestag auch mit diesem Entscheid – man erinnere sich doch nur der von Bundeskanzler Schröder vorgenommene Instrumentalisierung des Bundestags und des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2005 – erneut beim Verschleiern eines systemgefährdenden Rechtsbruchs behilflich gewesen sei, eine Widerlegung, die mir zwar nicht gelungen ist (was aber doch irgendwem noch gelingen wird?!). Ich bitte also um Widerlegung meiner im 2. Abscnhitt dargelegten Erkenntnis, dass der II. Senat des Bundesverfassungsgerichts auch mit seinem Entscheid 2 BvE 2/07 das Grundgesetz im vorherrschenden Interesse gebeugt habe, liebe ich doch nachweislich – und ganz im Gegensatz zu anderen – den WIDERSPRUCH.
In einem 3. Abschnitt begründe ich mein “Entsetzen” über die Gleichgültigkeit der Bonner Jusos in Bezug auf die im 2. Abschnitt von mir behandelte Frage: “Afghanistaneinsatz der Bundeswehr – legal oder illegal?!” Ihre ignorante Haltung interpretiere ich mit der Aussage: “mir scheißegal!” Und das soll “Deutschlands politische Zukunft” sein, bei einer 70%en Ablehnung des Afghanistaneinsatzes von Seiten der Bevölkerung?! Wem sind die jungen Herrschaften hier zu Diensten, was sind ihre wirklichen Geschäftsinteressen, frag ich mich – und sie, die großen Schweiger und Aussitzer vor dem Herrn.
1. Abschnitt: Mein Gegenantrag zum Leitantrag des AKFS der Bonner SPD vom 18. 11. 2010
Die Vollversammlung des UB Bonn empfiehlt den Abgeordneten der SPD, einer Verlängerung des Bundestagsmandats für den Afghanistaneinsatz der Bundeswehr in 2011 die Zustimmung zu verweigern.
Begründung des Antrags:
Das als „Leitantrag“ firmierende Papier des AKFS im UB Bonn (Quelle: ub.bonn.nrw@spd.de ) befürwortet – im krassen Gegensatz zu mir – die von der Bundesregierung eingeforderte „Mandatsverlängerung des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr“.
Meine Gegnerschaft zu jeder Form militärischer Interventionen „out of aerea“ ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass es sich beim Einsatz in Afghanistan um einen Kriegseinsatz der Bundeswehr handelt, weswegen (auch) die SPD-Abgeordneten mit einer Zustimmung zur Verlängerung des Mandats sowohl gegen Art. 26 GG als auch gegen das Grundsatzprogramm der SPD verstoßen würden, in welchem es unmissverständlich heißt: „Krieg darf kein Mittel der Politik sein“!
Im Gegensatz zu mir berufen sich die Antragsteller darauf, dass die deutsche Kriegführung durch ein „UN-Mandat“ legitimiert sei, weshalb ich sie auffordere, diese Behauptung zu begründen – und zwar unter Berücksichtigung des Aussagegehalts folgender Veröffentlichungen:
- Das Statement by the North Atlantic Council vom 12. 09. 2001: Bündnisfall
- Die Kritik des Völkerrechtlers Manfred Rotter an der Ausrufung des Bündnisfalles
- Die Vertuschung der Tatsache, dass die zur Legitimation des Überfalls auf Afghanistan herangezogenen Resolutionen 1368 und 1373 des Sicherheitsrates (also: nicht der UN-Generalversammlung!) sich in der Aufforderung erschöpft haben, „Schritte zu unternehmen, um auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 zu antworten und alle Formen des Terrorismuszu bekämpfen“. Und nicht die Taliban-Regierung Afghanistans! Mehr dazu: http://www.fr-online.de/politik/doku—debatte/jenseits-des-rechts/-/1472608/2798492/-/index.html
These: Es wird auch den Antragstellern des AKFS im UB Bonn nicht gelingen, die Tatsache zu widerlegen, derzufolge sich das Mandat des Sicherheitsrats (!) restriktiv auf die adäquate Bekämpfung des Terrorismus der Al Qaida bezog (Ein Beispiel für „UN-Mandat“ ist das unter der Aufsicht des Sicherheitsrats agierende Counter-Terrorismen Comittee), und – abgesehen davon, dass 14 der 18 Highjacker aus Saudi Arabien stammten, drei davon in Deutschland gelebt und alle in den USA ihren Flugschein erworben haben (sollen)! – so haben die unter Führung der US-Administration invadierten Soldaten statt der Terroristen die Taliban entmachtet und sich dadurch völkerrechtswidrig in einen Bürgerkrieg eingemischt, um einen Statthalter des Imperiums USA namens Karsai installieren zu können! (Nachtrag: auch dem Sprecher der Bundestagsfraktion der SPD, Gernot Erler, ist diese Widerlegung nicht gelungen; seine “Argumentation” zu studieren erweist sich als aufschlussreich für die – in Abschnitt 3 von mir offengelegte - “Rabulistik” auch des SPD-Politsprechs, wenn er ausführt: “Wir wollen in verantwortungsvoller Weise und auf der Basis letzten Endes von einem Erfolg in Afghanistan, insofern als dieses Land lebensfähig ist und dass es vor allen Dingen instandgesetzt wird, sich selbst gegen die (nota bene! – GW) Aufständischen zu verteidigen”.).
Diese Politik kommt dementsprechend nicht nur einer Verletzung der UN-Charta, sondern auch des Völkerrechts – und damit des Grundgesetzes (Art. 25) gleich – ganz abgesehen davon, dass die Kriegsführung in Afghanistan, im Irak, im Sudan, im Jemen, im Nahen Osten den von seinen Profiteuren geschaffenen und gepflegten „Terrorismus“ nicht nur nicht „besiegt“, sondern – im Gegenteil – sogar noch gefördert hat – was auch exakt im elementaren Geschäftsinteresse ihrer Erfinder liegen dürfte, sozusagen „der Cui-bono-Sinn“ all ihrer Lügengeschichten gewesen ist!
Neben meiner juristischen Begründung der pazifistischen Richtlinie sozialdemokratischer Politik – „Krieg darf kein Mittel der Politik sein“! – können aber auch folgende politisch-ökonomisch fundierten Begründungen meines Antrags in einer freien Diskussion ebenfalls nicht widerlegt werden:
Worin sollen „die“ Interessen der „afghanischen Bevölkerung“ an einer militärisch erzwungenen Umerziehung bestehen?
Die von den Antragstellern vorgeschlagenen „umfassenden politischen Maßnahmen“ gehen von einer – soll ich sagen: „falschen“, soll ich sagen: „geschäftsinteressierten“? – Beurteilung sowohl der Interessen der „afghanischen Bevölkerung“ als auch der „deutschen“ Interessen an Afghanistan aus, eine Behauptung, die ich in drei Thesen begründe:
1. Es gibt sie nämlich nicht wirklich: „die Menschen des Landes“ (29)[1], die „afghanische Bevölkerung“, sondern in Wirklichkeit ist Afghanistan ein von Kolonialmächten in deren Ausbeutungsinteressen zusammengeschustertes und aufgeteiltes Ethnienkonglomerat, das keinerlei nationenbildende Elemente und Bedingungen aufweist, auch nicht als „Vielvölkerstaat“; landestypisch ist vielmehr das Stammeswesen.
(Sollte jemand die Gegenthese vertreten, dann darf er sich mit der Beantwortung meiner Frage herumschlagen, wie er denn die Mithilfe der rot-grünen Bundesregierung bei der Zerschlagung des „Vielvölkerstaats“ Jugoslawiens rechtfertigen würde…?!)
2. Mithin gibt es auch nicht „das Interesse der afghanischen (respektive „jugoslawischen“) Bevölkerung“, genau so wenig übrigens, wie es in jeder anderen Stammes- bzw. Klassengesellschaft ein widerspruchsfreies „Gemeinwohlinteresse“ gibt; was es aber in Wirklichkeit gibt, das sind in Afghanistan Clan-Unternehmen, die einander durch mehr oder minder antagonistische Widersprüche (59f.) in herzlicher Abneigung „verbunden“ sind, und die jetzt – im Irak wie in Afghanistan – von den Kreuzrittern des 21. Jahrhunderts mit Feuer und Raketen gewaltsam verbunden werden sollen („Staatsaufbau“ 140).
3. Die von den Antragstellern benannten „Kernziele: Übergabe in Verantwortung, Sicherheit, Staatsaufbau und Stabilität“ (140) sind von den beiden Kriegstreibern längst als Illusion benannt worden, werden also selbst von ihnen noch nicht einmal mehr zur Camouflage ihrer wirklichen Kriegsziele herangezogen.
Worin bestehen die wirklichen Kriegsziel der US-Administration?
Einer Antwort auf die alles entscheidende Frage nach dem Cui bono, nach dem „Sinn“, nach dem WOZU „unserer“ Kollaboration in diesem bald zehn (!) Jahre währenden Kriegszug der US-Administration weichen die Antragsteller – soll ich sagen: selbstredend?! – aus, doch immerhin geben sie uns mit dieser ihrer „Forderung“ einen Fingerzeig:
Um ein Vertrauensverhältnis (?!) zwischen Bevölkerung und Regierung zu fördern, sollte Deutschland dazu beitragen, dass die ISAF-Partner verstärkt Einfluss auf die afghanischen Regierungsstellen aller Ebenen ausüben, um Korruption, Misswirtschaft und Wahlbetrug zu beenden, selbst wenn dadurch geostrategische oder wirtschaftliche Interessen von Bündnispartnern beeinträchtigt werden. (Leitantrag)
„Geostrategische oder wirtschaftliche Interessen von Bündnispartnern“: was ist denn mit diesen beiden wirklich brauchbaren, sprich: erkenntnisfördernden Begriffen gemeint – und von welchem Bündnispartner ist hier zuvörderst die Rede? Und warum sollte er – selber korrupt bis unter die Haarwurzel - ein Interesse an der „Beendigung der Korruption“ in diesem Land haben? Nein, am Hindukusch geht es um die Absicherung seiner Weltherrschaft.
Es sollen also – stellvertretend für uns – von der SPD-Fraktion „unsere Soldaten“ in eine Mission entsandt werden, die einzig den geostrategischen Interessen der US-Administration dient: Einkreisung der Volksrepublik China über die Stützpunkte in Süd-Korea, Japan, Indonesien, Taiwan und eben Afghanistan sowie Einkreisung der Republik Iran[2] über die Stützpunkte in Afghanistan, Pakistan, Irak, Türkei, Israel, Saudi-Arabien, Ägypaten, Äthiopien – in eine Mission, die auf den ökonomischen Interessen der US-Administration basiert, welche ihrerseits – jedenfalls nach Aussagen von Herrn Köhler und „Zögling Guttenberg“ – auch für Deutschland Geltung haben/bekommen sollen:
Guttenberg: Wirtschaftsinteressen militärisch sichern
Die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands müssten notfalls (!) auch militärisch gesichert werden: Diese These hatte schon Ex-Präsident Horst Köhler Kritik eingebrockt. Jetzt äußert sich Verteidigungsminister zu Guttenberg ähnlich. (…)
“Der Bedarf der aufstrebenden Mächte an Rohstoffen steigt ständig und tritt damit mit unseren Bedürfnissen (wie puppig, die Rede ist hier von knallharten egoistischen „Interessen“ – GW!) in Konkurrenz”, sagte Guttenberg. Diese könne zu neuen Krisen führen. Die Verknappung der Rohstoffe beeinflusse das wirtschaftliche Wohlergehen Deutschlands. “Da stellen sich Fragen auch für unsere Sicherheit, die für uns von strategischer Bedeutung sind.” (…)
Mit Blick auf das neue strategische Konzept der Nato sagte Guttenberg, es “gebe noch keine Definition dessen, was heute als Angriff gelte (!) Die Gefahren könnten nur in internationaler Absprache abgewendet werden. Die Nato habe sich von einer Verteidigungsallianz zu einem weltweit agierenden Sicherheitsbündnis gewandelt. “
Das also ist des Pudels Kern: die Bundeswehr – objektiv funktionslos geworden! – wird durch das geplante „Umstrukturierungsprojekt“ von einer Parlamentsarmee in eine offensive Eingreiftruppe umgewandelt, deren Hauptfunktion allerdings ihre kostspielige, den Extraprofit gewährleistende schiere Existenz ist, wagt man doch jetzt schon in der Bundesregierung diese Prognose:
Die Bekämpfung des Terrorismus liegt heute schon zunehmend in den Händen der Geheimdienste (wohin sie auch gehört – GW). Nicht Infanteristen werden gebraucht, sondern Drohnen.
Führende Militärexperten gehen davon aus, dass sich die Nato in den kommenden Jahren von einem globalen Akteur zu einem klassischen Verteidigungsbündnis zurückentwickeln wird. Dann wäre die reformierte Bundeswehr zwar effizient, aber nicht modern. Sie wäre gerüstet für einen Krieg, den es nicht mehr gibt.
Was also bleibt: die (allein) von uns jährlich aufgewendeten 30 Mrd. Euro für „die“ Verteidigung – wieso eigentlich „Verteidigung“, wo es doch um “Beschaffung” geht? – sind auch insofern vergeudete Steuergelder, als sie im Bildungs-, im Weiterbildungs-, im Gesundheitssystem, in der Energiepolitik etc., den kleinen Leuten an allen Ecken und Enden fehlen. Sie dienen einzig der Rüstungsindustrie sowie der Konservierung einer historisch überlebten Institution!
Abschlussbemerkung
Wer den Niedergang der SPD als Mitgliederorganisation miterlebt und seinen Zorn darüber auch parteiintern zur Sprache gebracht hat, der kann auch darüber laut nachdenken, wie eine Politik ausschauen muss/sollte, die der SPD ein unverwechselbares Profil, eine Existenzberechtigung auch im 21. Jhdt. vermittelt, die ja „eigentlich“ darin besteht, diese Partei als Interessenvertreterin der arbeitenden Menschen zu profilieren!
Nun: als konzeptionelle SPD / PdA erfüllte sie endlich ihre historische Mission, den auf sie im Art. 14 GG zugeschnittenen Führungs-Auftrag zu verwirklichen, nämlich „das Eigentum“ an den Distributionsmitteln so in die Pflicht zu nehmen, dass „das leistungslose Profitstreben als Wirtschaftsideal strukturell diskreditiert und negiert“ wird!
Wenn stattdessen die SPD aber so weiter macht wie bisher – will sagen: wenn sie nicht endlich ihren (!) originären Grundgesetzauftrag erfüllen will, sondern weiterhin zur Jobmaschine verkrüppeln sollte – dann wird sie bald nur noch Karrieristen als Mitglieder haben, die einander in herzlicher „Parteifreundschaft“ verbunden sein werden, so genannte Netzwerkunternehmer als die geschmeidigen Nachfolger der traditionellen Seilschaften und Kanalarbeiter.
Des weiteren: wenn die SPD nicht als eine Partei mit Kampfkompetenz den Pazifismus des 21. Jahrhunderts repräsentiert, dann werden wir alle es noch erleben, dass ihr auch diese historische Mission – wie oben prognostiziert – entwunden werden wird – was ihren unbestreitbaren Niedergang als politisch orientierte Mitgliederorganisation nicht aufhalten dürfte!
Deshalb also meine Bitte an die Teilnehmer der Vollversammlung:
Keine Zustimmung zur Mandatsverlängerung, sprich: Ablehnung des „Leitantrags“ als Ausdruck unseres strategischen Willens zur Profilierung der SPD als der Partei der Entmilitarisierung von Politik durch Abrüstung zugunsten von Brot und Bildung für die Welt.
Der „Bonner Appell“[3] an Bundestagsfraktion und Bundesvorstand der SPD:
Genossinnen und Genossen:
Ermutigt und befähigt die Mitglieder, die Mandatsträger und die Sympathisanten der SPD zum Widerstand gegen die offene Militarisierung [4] auch unseres Alltagslebens.
Macht die SPD wieder zu einer Interessenvertreterin der arbeitenden Menschen!
Wir wissen: wenn von Wahlkampf die Rede ist, dann ist „das“ von Euch „nicht so gemeint“ (gewesen)!
Doch die Geschichte zeigt, dass der soziale und demokratische Fortschritt nicht ohne den gewaltfreien Widerstand errungen und gesichert werden kann – was wohl auch einen Franz Müntefering in 2008 bewogen haben könnte, dem Bundesvorstand ins Poesiealbum zu schreiben: „Die SPD braucht wieder Frauen und Männer, die kämpfen können!“
Franz Müntefering hatte und hat recht, also enttäuschen wir ihn nicht! Fangen wir noch heute mit dem „Kämpfen“ an – hier und jetzt: mit dem Kampf für Abrüstung durch die grundsätzliche Ablehnung des Einsatzes der Bundeswehr im 10. (!) Jahr des afghanischen Bürgerkriegs.
Es ist nur ein kleiner, symbolischer Schritt für uns,
aber ein großer für die Menschen. Weltweit.
Pressestimmen:
„Die NATO begibt sich gerade in eine neue Gesamtstrategie, weil sie eine Legitimitätskrise hat, weil sie beschreiben muss, warum sie da ist.“
Omid Nouripour, verteidigungspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion
„Verlierer sind alle, die auf eine weltumspannende Innenpolitik warten, die die Chancen böte, Hunger und Unterentwicklung zu überwinden. Dafür ist für lange Zeit kein Geld mehr da.“
Uwe-Karsten Heye (SPD) über den Irakkrieg in der SZ vom 15. 11. 2010
„Wann soll der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan beginnen? Nach SPIEGEL-Informationen will die Regierung bis 2012 die Truppenstärke beibehalten.
Doch in der SPD wächst Widerstand gegen die geplante Mandatsverlängerung.“
[1] (29) = Zeile 29 des „Leitantrags“
[2] Joschka Fischer: „Der Westen will abziehen und wird dies auch tun. Die Ironie der Geschichte (sic – auch hier herrschen Geschäftsinteressen – GW)) allerdings könnte zu einem neuen, sehr viel gefährlicheren Krieg des Westens in dieser Region führen, wenn Iran an die Grenze der Nuklearwaffenfähigkeit kommt oder diese gar überschreitet. Alle Abzugspläne wären dann Makulatur.“ SZ, 02. 09. 2010
[3]http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/17361/mit_wunderkerzen_gegen_raketen.html
[4] „Nun werden am 25. November die ersten Soldaten mit der neuen Gefechtsmedaille ausgezeichnet“, und dies „in einer Zeit, in der allemal die Zweifel am Afghanistan-Einsatz wachsen und immer weniger Erfolge greifbar sind.“ (SZ, 16. 11. 2010) Ja: gerade deshalb!
2. Abschnitt: Mein Kommentar zum BVerfG-Entscheid vom 3. 7. 2007 – 2 BvE 2/07 - zur Frage der „Rechtmäßigkeit“ eines Bundeswehreinsatzes im Afghanistankrieg
(Auszug) 53 b) Auch wenn die NATO in umfassender Weise der Sicherung des Friedens im europäischen und nordamerikanischen Raum dient und sich dabei nicht nur an die UN-Charta gebunden sieht, sondern auch ein politisches Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen erstrebt (vgl. BVerfGE 104, 151 <211>), bleibt sie doch ein regionales Verteidigungsbündnis. Dieser regionale Bezug als Kernelement des Integrationsprogramms des NATO-Vertrags bedeutete jedoch von Beginn an nicht, dass militärische Einsätze der NATO auf das Gebiet der Vertragsstaaten beschränkt sein müssten. So fand bereits der NATO-Einsatz in Bosnien-Herzegowina zur Überwachung des von den Vereinten Nationen verhängten Flugverbots (vgl. BVerfGE 90, 286 <309 f.>) außerhalb des Bündnisgebiets der NATO statt, ohne dass angesichts des Bürgerkriegs im ehemaligen Jugoslawien die Konnexität des Einsatzes mit den Sicherheitsinteressen des Bündnisses und dessen regionaler Friedenswahrungsaufgabe ernsthaft bezweifelt Das ist die Sauerei! [4] worden wäre.
Mein Kommentar: Allein diese „Argumentation“ ist prototypisch für die Rabulistik des römischen Rechts und damit eine Bestätigung der These: „Das herrschende Recht ist immer das Recht der Herrschenden.“
Was heißt hier beispielsweise: „Auch wenn …bedeutet jedoch nicht“?! Worauf begründet sich diese entscheidungsrelevante Interpretation?! Die rabulistische Antwort lautet: weil in 1999 keiner den Bruch des Art. 24.2 GG – sprich: die Schweinerei der Rot-Grünen-Intervention in Jugoslawien – “ernsthaft” (!) “bezweifelt” (!!) habe, könne man jetzt und in aller Zukunft damit fortfahren!
Wie heißt es doch so zutreffend: WEHRET DEN ANFÄNGEN!
54 Zudem folgt aus der Idee Was ist das denn für ein Kriterium: “Idee”?! einer gemeinsamen Verteidigung gegen einen Angriff von außen Gemeint gewesen ist: staatlicher Angriff! auch, dass der Angreifende mit seinem Territorium einen insoweit maßgeblichen Bezug zum Bündnisgebiet herstellt. (….) . Bei einem Angriff muss die Verteidigung nicht an der Bündnisgrenze enden, sondern kann auf dem Territorium des Angreifers stattfinden, wobei auch dessen langfristige und stabile Pazifizierung der Sicherung eines dauerhaften Friedens des Bündnisses dient. Wer sagt das! Insofern So werden hier Schlussfolgerungen generiert: nominalistisch nämlich! entspricht neben der militärischen Verteidigung gegen einen Angriff auch ein damit sachlich und zeitlich in Verbindung stehender komplementärer Krisenreaktionseinsatz. Dieser Terminus Technicus – eine Verschleierung für „Kriegseinsatz“ (Guttenberg) nämlich - wird uns hier kurzerhand untergejubelt! auf dem Gebiet des angreifenden Staates Welcher Staat hat die NATO angegriffen?!
Di Fabio (Chef des II. Senats): dieser Fehler hätte Ihnen nicht passieren dürfen. Begründung meines Vorwurfs: welcher „Staat“ soll das WTC angegriffen haben, war doch bisher nur von Terroristen aus Saudi-Arabien die Rede gewesen?! In der Tat greift der Art. 5 des Nato-Vertrags nur im Falle eines staatlich geführten Angriffs, weshalb jetzt eine aus dem Geist des Art. 24 GG kommende Begründung erfolgen müsst. Stattdessen aber kommt diese UMINTERPRETATION und damit UMFUNKTIONIERUNG des Grundgesetzes:
55c) KRISENREAKTIONSEINSÄTZE Ein butterweiches Wort, so interpretierbar wie erfindbar: bisher haben die USA aus einer Mücke einen Elefanten gemacht! können Was heißt hier “können”?! auch unabhängig von einem äußeren Angriff sogar das jetzt auch noch! oder ergänzend zur dauerhaften Befriedung Der Gipfel an Begriffs-Weichheit! eines Angreifers dem Zweck des NATO-Vertrags entsprechen. Wer sagt das, wer bestimmt das? Der Bundestag war jedenfalls an dieser Uminterpretation des Nato-Vertrags nicht beteiligt gewesen. Dann bleibt ja nur noch die Hierokratie Ein wesentlicher Schritt der Fortbildung „Fortbildung“ klingt sanft, klingt nach Erwerb von soft skills, in Wirklichkeit handelte es sich 1999 um eine Umfunktionierung des vertraglichen Aufgabenkonzepts der NATO über ein Verteidigungsbündnis in einem engeren Sinn hinaus also um ein „Verteidigungsbündnis“ im weltweiten Sinne! ist dem neuen Strategischen Konzept der NATO vom 24. April 1999 zu entnehmen. Aha: hier ist etwas zu „entnehmen“ und zwar etwas „Wesentliches“! Entscheidende wer “entscheidet”/bestimmt denn eigentlich eine „entscheidende“ Neuerung dieses Konzepts ist die Option der NATO, in Reaktion auf neue Bedrohungsszenarien für die Sicherheit des euro-atlantischen Raums zukünftig auch nicht unter Art. 5 des NATO-Vertrags fallende KRISENREAKTIONSEINSÄTZE durchzuführen (Ziff. 31 des Konzepts; vgl. bereits BVerfGE 104, 151 <160 ff.>).
Wie man sieht: keine „Fortbildung“, sondern eine Neubestimmung des Vereinigungszwecks, sind doch genau die KRISENREAKTIONSEINSÄTZE keine “Fortbildung”, sondern eine “entscheidende (!) Neuerung” der NATO-Verteidigungsdoktrin!! Und diese wird hier vom BVerfG eigenmächtig und selbstherrlich abgesegnet, sprich: legalisiert! Und jetzt (2007) brutal ausgespielt, jede wirkliche Friedenspolitik als verfassungsfeindlich diskriminierend!
Ein wirklicher coup d´etat! Kissinger dürfte seine Freude daran haben: 11. 9. 1973.
56 In seinem Urteil vom 22. November 2001 (BVerfGE 104, 151) Damals schnell geschaltet! hat der Senat festgestellt, dass der NATO-Vertrag durch die Verabschiedung des neuen Strategischen Konzepts von 1999 durch die Staats- und Regierungschefs der NATO-Staaten nicht über das vertragliche Integrationsprogramm hinaus fortgebildet worden ist. Eine Sauerei und Lüge ohnegleichen!. Sowohl im Hinblick auf die entwicklungsoffen formulierten Bestimmungen des NATO-Vertrags, der in Übereinstimmung mit den Zielen der Vereinten Nationen von seinem Gesamtkonzept her ersichtlich auf umfassende regionale Friedenssicherung im europäischen und nordamerikanischen Raum der pazifische, der asiatische Raum gehört also nicht dazu! gerichtet ist, als auch im Hinblick auf die weite Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung bei der Ausfüllung des Integrationsrahmens stellen KRISENREAKTIONSEINSÄTZE keine grundlegend neue Einsatzart dar (vgl. BVerfGE 90, 286 <349>; 104, 151 <210 f.>). Eine absolute Lüge, hätte es denn sonst der „Entscheidung“ von 1999 bedurft?!
57.2 Der ISAF-Einsatz in Afghanistan ist ein KRISENREAKTIONSEINSATZ der NATO im Sinne des neuen (!) Strategischen Konzepts von 1999. „Neu“:das ist des Pudels Kern und hier liegt er auch begraben. Zwar hat der NATO-Rat am 12. September 2001 in Reaktion auf die Terroranschläge gegen die Vereinigten Staaten von Amerika vom Vortag erstmals in der Geschichte der NATO den Bündnisfall nach Art. 5 des NATO-Vertrags festgestellt. Rechtlich muss aber der ISAF-Einsatz strikt getrennt betrachtet werden Tut er aber selber nicht, der II. Senat unter Herrn DiFabio: s. u. „Hintergrund“ von der ebenfalls in Afghanistan präsenten Operation Enduring Freedom, die sich Schwachsinn und Verschleierung hoch drei, kann sich doch eine “Operation” nicht auf etwas “berufen”! völkerrechtlich auf die Feststellung des Bündnisfalls und vor allem auf das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung im Sinne von Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen beruft (vgl. BTDrucks 14/7296, S. 1 f.). Wer und was sich da nicht alles “beruft”; außerdem ist der Art. 33.1 der UN-Charta nicht eingehalten worden.
58 Dass die NATO einen KRISENREAKTIONSEINSATZ in Afghanistan und damit außerhalb ihres Bündnisgebiets führt, stellt keine Praxis dar, die über die Konzeption des Strategiekonzepts von 1999 hinausgeht. Das hier ist der nominalistische Trick: Denn aus diesem genau: “aus diesem” ergibt sich deutlich oho!, dass von vornherein auch und gerade aha an KRISENREAKTIONSEINSÄTZE außerhalb des Bündnisgebiets gedacht (!) war (vgl. Ziff. 53e, 56 und 59 des Konzepts). Von wem ist denn da so „gedacht“ worden?! Auch vom Bundestag!? Dies ist, wie der Senat bereits festgestellt präzise: “festgeschrieben”, was die Frage aufwirft, wer denn in Deutschland “eigentlich/wirklich” der Gesetzgeber sei?! hat, keine Überschreitung des Integrationsprogramms des NATO-Vertrags, soweit und solange der grundlegende Auftrag zur Sicherung des Friedens (!?) in der Region in Afghanistan findet bis auf den heutigen Tag keine “Sicherung des Friedens”, sondern eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates statt nicht verfehlt wird (vgl. BVerfGE 90, 286 <349>; 104, 151 <210 f.>).
Zur Erinnerung: Der Verfassungsauftrag lautet „Bewahrung des Friedens“ sowie Herbeiführung und Sicherung einer „friedlichen und dauerhaften Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt.“ (Art. 24.2 GG) Dazu ist eine kriegerische Intervention prinzipiell nicht geeignet, abgesehen davon, dass dem Bundestag ein militärischer Präventivschlag/-krieg verfassungsrechtlich strengstens untersagt ist (Art. 25 GG); dennoch hat die Kriegskredite-Koalition[1] (Wilhelm II: „ich kenne keine Parteien mehr, nur noch Deutsche!“), also wiederum auch die SPD, diesen Bruch des GG herbeigeführt!
„Wehret den Anfängen“, diese Warnung ist dementsprechend nicht gegenüber den Flitschpiepen aus der – von den Herrschenden instrumentalisierten – „Neonazi-Szene“ angezeigt, sondern einzig gegenüber „unseren“ Schriftgelehrten, also der im BVerfG versammelten Hierokratie sowie gegenüber ihren parlamentarischen Erfüllungsgehilfen [2]. Dafür ist auch dieser rabulistische Legitimationsversuch einer grundgesetzwidrigen Politik ein beredtes Beispiel: weil 1999 „von uns“ der Tatbestand der „Überschreitung“ nicht “ernsthaft bezweifelt” worden SEI, dürfe die Regierung 2001 den Art. 5 des Nato-Vertrags für jedem Fall einer (eigentlich) verbotenen „Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates“ instrumentalisieren. Eine tolldreiste “Argumentation”, die noch nicht einmal durch die UN sanktioniert ist!
59.3 Eine solche Lösung der NATO von ihrem regionalen Bezugsrahmen kann in dem ISAF-Einsatz in Afghanistan nicht gesehen werden. Denn dieser Einsatz ist ersichtlich darauf ausgerichtet, nicht allein der Sicherheit Afghanistans, sondern auch und gerade der Sicherheit des euro-atlantischen Raums auch vor künftigen Angriffen zu dienen. Also ganz klar ein Präventivkrieg!
Rabulistik/Rechtsbeugung hoch drei: vor welchen „Angriffen“? Wenn in den Staaten ein “Weihnachts-/Unterhosenbomber” erwischt wird, der im Jemen wohnt, dann darf – nach Auffassung des BVerfG – die Bundeswehr zukünftig auch in den Jemen einmarschieren. Oder in Großbritannien, kommt doch der Stockholmer Attentäter von dort?!
Weiß man etwa nichts vom Terrorismus?” Dass Terroristen per definitionem militärisch nicht zu besiegen sind?! Außerdem: kamen die Angreifer des WTC nicht aus Saudi-Arabien?! Und aus Hamburg?! Haben die 18 Highjacker nicht in den USA ihre Fluglizenz erworben?! Und wie kann die militärische “Einmischung in die inneren Angelegenheit eines Staates” diesem Ziel „dienen“, ist nicht das Gegenteil zu befürchten?! Wie man es inzwischen sieht!
(…) Der ISAF-Einsatz hingegen, der sich nicht auf das Selbstverteidigungsrecht, sondern auf die genannten Resolutionen des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Satzung der Vereinten Nationen stützt, ist völkerrechtlich von dem Selbstverteidigungsrecht unabhängig, aber doch auch vor diesem Hintergrund zu sehen.
Woher kennt DiFabio diesen „Hintergrund“ – und warum nicht den von mir: dass es sich auch hierbei um einen Krieg aus Gründen der geostrategischen Sicherung der US-Vorherrschaft – exakter: des US-Dollars als Leitwährung – handelt?! DiFabio stattdessen: Diese „Kriegsführung“ (so Guttenberg in 2010)
…hat von Beginn an das Ziel gehabt Was heißt hier “Ziel”: noch nie etwas von Lüge und Rationalisierung gehört, Herr DiFabio?!, den zivilen Wiederaufbau Afghanistans zu ermöglichen und zu sichern, um dadurch ein Wiedererstarken von Taliban, Al-Qaida und anderen friedensgefährdenden Gruppierungen diesen Blankoscheck für einen Kriegsanlass in Gestalt der “anderen friedensgefährdenden Gruppen” kann man nur mit Schaudern und Zorn zur Kenntnis nehmen zu verhindern (vgl. etwa die Resolutionen 1510 <2003>, 1623 <2005> und 1707 <2006> des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen). Die Sicherheitsinteressen des euro-atlantischen Bündnisses sollten dadurch gewahrt werden, dass von einem stabilen afghanischen Staatswesen in Zukunft keine aggressive und friedensstörende Politik zu erwarten ist, sei es durch eigenes aktives Handeln dieses Staates, sei es durch duldendes Unterlassen im Hinblick auf terroristische Bestrebungen auf dem Staatsgebiet.
Dass weder vom afghanischen Staatswesen eine Gefährdung ausgegangen, noch jemals eine ausgehen wird, ist den Kriegstreibern zumindest bewusst.
Dass hier einem Präventivkrieg zwecks Vermeidung einer „friedensstörenden“ (!!!) Politik in der Zukunft das Wort geredet wird: sowohl die Einräumung dieser Art von Politik wie auch die Ermächtigung ohne Einschränkung – „friedensstörend“ ist doch kein operationalisiertes Entscheidungskriterium – beides ist grundgesetzwidrig hoch drei.
Jeder weiß also, wenn er auch sonst nichts weiß, dass ein solches “Ziel” mit Kriegsführung niemals zu erreichen ist, ist doch „Terrorismus“ dadurch gekennzeichnet, dass weder seine Ursachen noch seine Erscheinungsformen mit einer militärischen Kriegsführung gegen die Bevölkerung eines Landes bzw. mit dessen Besetzung zu beseitigen sind.
Und die US-Administration ist doch nicht dümmer als der Weghorn?!
Also geht es hier um etwas anderes, um handfeste materielle Geschäftsinteressen:
65 Die frühere afghanische Interimsverwaltung wie auch die seit Oktober 2004 durch freie lass mich lachen, DiFabio Wahlen legitimierte da ist sie wieder: die Doppelzüngigkeit der “internationalen Gemeinschaft” in Bezug auf die “Legitimation” einer Diktatur: Afghanistans Wahlbetrüger ist “legitimiert”, Irans Wahlbetrüger nicht! Regierung konnten ohne internationale Hilfe nicht für das Sicherheitsumfeld sorgen, das für einen zivilen staatlichen Aufbau notwendig ist. Deshalb sah es die Staatengemeinschaft unabhängig von der bewaffneten Bekämpfung von Terroristen durch die Operation Enduring Freedom als erforderlich an, für ein stabiles Sicherheitsumfeld was unter “Stabilität” zu verstehen ist, das sollte man den Afghanen überlassen, intervenieren die doch auch nicht in den PIIGS, wo Berlusconi und Co. “stabilitätsgefährdend” schalten und walten in Afghanistan zu sorgen (vgl. Ziff. 2 und 6 der Gipfelerklärung von Riga und Ziff. 2 und 6 der “Comprehensive Political Guidance”).
Fazit: Das Beunruhigende sind eigentlich längst nicht mehr die Lügen, sondern es ist diese dreiste, unverschämte OFFENHEIT bei der – massenmedial vehement gepuschten – Propagierung dieser Lügen á la „freie Wahlen“ und „legitimierte“ Regierung, die einen zur Verzweiflung bringen könnte, wenn man denn keine Kampfkompetenzbesäße, so wie die allermeisten Bundesbürger – und leider auch das Gros der SPD_Mitglieder…
Und hier kommt jetzt der OFFENBARUNGSEID, die KAPITULATION des BVerfG vor der normativen Kraft des Faktischen, konkret: vor der Umfunktionierung der Bundeswehr zur Fremdenlegion der US-Administration
66 Weder hat das Bundesverfassungsgericht zu prüfen, ob die Anschläge des 11. September 2001 völkerrechtlich dem damaligen afghanischen Taliban-Regime zugerechnet werden können, davon wurde gerade noch ausgegangen (“Hintergrund”)! noch ist zu entscheiden, ob sich die Operation Enduring Freedom auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung stützen konnte und fortdauernd kann und welche Rolle diesbezüglich den Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zukommt, in denen dieser das Selbstverteidigungsrecht anerkennt bzw. bekräftigt (vgl. zu diesen Fragen etwa Tomuschat, Der 11. September 2001 und seine rechtlichen Konsequenzen, in: EuGRZ 2001, S. 535 ff.; Krajewski, Selbstverteidigung gegen bewaffnete Angriffe nicht-staatlicher Organisationen – Der 11. September 2001 und seine Folgen, in: AVR 40 <2002>, S. 183 ff.).
Der WITZ aber ist, dass das BVerfG seine RECHTFERTIGUNG des völkerrechts- und damit grundgesetzwidrigen Verhaltens der Bundesregierungen und Bundestage dennoch genau darauf stützt, und zwar fortwährend, z. B. also auch im direkt folgenden Abschnitt mit der Formulierung: „denn unabhängig von diesen Fragen….“, getreu dem Motto: was stört mich mein Geschwätz von gerade?!“
67 Denn unabhängig von diesen Fragen ist der tatsächliche Befund, dass die Sicherheitslage in Afghanistan wegen andauernder bewaffneter Aktionen gegen die dortige Vom Imperium manipulativ eingesetzte MarionettenRegierung und die Bevölkerung Die Taliban gehören also nicht zur “Bevölkerung” – und sie gehören auch nach Auffassung des BVerfG nicht in die Regierung: wenn das keine Einmischung in die” inneren Angelegenheiten” eines anderen Staates ist, dann weiß ich nicht mehr weiter! angespannt ist, nicht in Zweifel zu ziehen.
Auch hier wieder – entgegen der eigenen Beteuerung – wird zur Rechtfertigung des Krieges eine parteiische, militärpolitisch nützliche Lagebeurteilung tatsächlicher Befund bemüht (“ist nicht in Zweifel zu ziehen”!), die dem Gericht, das sich gefälligst auf Grundsatzentscheidungen zu konzentrieren hat – auch nach zitiertem eigenen Eingeständnis namens „Hintergrund“ – ABSOLUT nicht zusteht. Das Gericht hatte eine Entscheidung bezüglich der ersten Mandatierung des Bundestags zu stellen, nicht aber sechs Jahre später dem faktischen Rechtsbruch die normative Absolution zu erteilen: HIEROKRATEN, verdammte! Warum hat denn kein einziger “unserer Volksvertreter“ hier wenigsten so gehandelt wie 1933 der Abgeordnete Wels (SPD) , warum haben sich stattdessen alle feige weggeduckt?! Der Grund: sie wähnen sich als Profiteure dieser ihrer Feigheit?! SESSELFURZER, verdammte!
Der von der US-Administration angewandte, allen bewusste Verfahrens-Trick ist der: bombardiere einen Staat, stürze seine Regierung, setze einen eigenen Statthalter ein und verteidige diesen dann gegen seine Gegner, indem du sie – unter tätiger Mitwirkung der Plappernden Kaste – als „Terroristen“, als „Rebellen“ oder – wie es die Nazis in Russland vorexerziert haben: als „Banditen“, kurz als „gefährlich“ bezeichnest:
Als gefährlich Für wen? gelten insofern gerade Staaten ohne oder mit nur begrenzt effektiver Staatsgewalt wie beispielsweise Somalia, Jemen, Libanon und Iran, weil diese potenzielle Rückzugsräume für international operierende terroristische Gruppierungen darstellen. Ebensowenig liegt die Annahme eines Bezuges der innerafghanischen Sicherheit zur Sicherheit im euro-atlantischen Raum außerhalb des Vertretbaren. Tolle Formulierung: Persilschein Die Verantwortlichen im NATO-Rahmen also nicht der Bundestag, der wurde erst gar nicht einbezogen, was ja „eigentlich“ der Gegenstand der Klage der Linkspartei gewesen war! durften und dürfen Persilschein davon ausgehen, dass die Sicherung des zivilen Aufbaus Afghanistans auch einen unmittelbaren Beitrag zur eigenen Sicherheit im euro-atlantischen Raum leistet; angesichts der heutigen Bedrohungslagen durch global agierende terroristische Netzwerke können, wie der 11. September 2001 gezeigt hat, Bedrohungen für die Sicherheit des Bündnisgebiets nicht mehr territorial eingegrenzt werden. Damit ist die Bush-Strategie der Generierung eines neuen „Feindes der Menschheit“ auch zur Staatsdoktrin der deutschen Regierungen geadelt worden!
Fazit: diese 2 BvE 2/07 ist ein weiterer Beleg für die Aushöhlung des GG durch die von den Verfassungseltern zu seinem Schutz eingesetzte Behörde! Man nannte das den „langen Marsch durch die Institutionen“, den die BELLIZISTEN nunmehr als für sich beendet ausrufen können: sie sind am Ziel angelangt! Die „Transatlantiker“ haben mit dieser 2 BvE 2/07 ihren Job erfüllt: Sie haben erreicht
die Absolution für die deutsche Beteiligung an der
verbrecherischen US-Strategie einer
imperialistischen Präventions-Kriegsführung!
Klar ist doch: Die „bewaffneten Aktionen gegen die dortige Regierung“ – bei der es sich für die Rebellen um das handelt, was sie in Wirklichkeit auch ist: um eine Marionette der US-Administration („Interimsverwaltung“: 66) – haben natürlich im Dezember 2001 noch keine Rolle spielen können und sind auch in 2007 nur als das zu bewerten, was sie wirklich sind: als Maßnahmen von Rivalen in einem politisch-ökonomisch zu verstehenden nationalen Bürgerkrieg, der – wegen des Interventionsverbots der UN in interne, in “nationale” Angelegenheiten – keine dritte Nation, also niemanden, also auch die USA etwas anzugehen hätte! Auch die von der US-Administration ausgesuchte “internationale Gemeinschaft” - und hier noch einmal explizit die Deutschen – nichts, was sich bei einigen der ca. 45 Söldnertruppen inzwischen wohl auch herumgesprochen hat, zieht doch Kanada beispielsweise seine Legion Condor ab!
Und selbstredend wird von Herrn DiFabio seinem oben geäußerten Selbstverständnis „Weder hat …“ von ihm selbst bei passender Opportunität nicht nur nicht entsprochen, sondern stattdessen eine von ihm ausgemachte, von der US-Administration instrumentalisierte „heutige Bedrohungslage durch global agierende terroristische Netzwerke“ als Rechtfertigungsgrund für den grundgesetzwidrigen Bundeswehreinsatz out of area herangezogen: ich nenne das Rabulistik hoch drei, die der Militarisierung des deutschen Alltags den entscheidenden Schub verpasst hat.
Hier abschließend noch ein besonders obzönes Beispiel zum Thema: Militarisierung des deutschen Alltags, Sektion Grundschule
„Überraschender Besuch
Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg und seine Frau Stephanie besuchen die deutschen Soldaten in Afghanistan.
Da haben die deutschen Soldaten in Afghanistan aber geguckt, als am Sonntag völlig überraschend der Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg bei Ihnen im Feldlager in Kundus ankam. Und noch überraschter waren sie, als nach ihm auch seine Frau Stephanie aus dem Wagen ausstieg. Denn zu Guttenberg war schon öfter zu Besuch bei den deutschen Truppen in Afghanistan, aber noch nie hatte er seine Frau mitgebracht.
Obwohl es gefährlich ist in Afghanistan, wollte Stephanie zu Guttenberg unbedingt mit.
Damit wollte sie gerade jetzt vor Weihnachten[3]. den Soldaten zeigen, dass deren Einsatz für Afghanistan wichtig ist und dass die Menschen in Deutschland an sie denken“
Aus Lilipuzz: “Nachrichten für Kinder!” (vom 13.12.2010 14:10 Uhr)
[1] Eine Verlängerung des Bundestagsmandats ist immer mit Mehrkosten verbunden, für die jährlich ein Kredit aufgenommen werden muss!
[2] Es waren Parlamentarier, die den Parlamentarismus der Weimarer Republik liquidiert haben!
3. Abschnitt: Meine Kritik der “Argumentation” des Juso-Antrags zu dieser Vollversammlung vom 10. 12. 2010
Liebe Genossinnen und Genossen,
wie Ihr wisst, habe ich am 7. 12. Euren Antrag A 8 kritisiert.
Da ich dabei den Eindruck gewonnen hatte, dass diese Kritik nicht den von mir gewünschten Effekt der Initiierung eines Diskussions- und gegenseitigen Lernprozesses erzielt hat, möchte ich auf diesem Wege meine Kritik so anbringen, dass wir dieses Ziel angehen können.
Ihr überschreibt Euren Antrag mit Verantwortung für ein sicheres Afghanistan
Diese Formulierung halte ich für Politsprech, löst Ihr doch nicht ein, was Ihr unter „Verantwortung“ und „Sicherheit“ versteht; Politsprech deshalb, weil es seriös klingt, aber unverbindlich ist, weil ihr diese hehren Ziele nur beschwört, sie in Wirklichkeit aber für Eure (persönlichen) Interessen instrumentalisiert (Beleg: Antrag A 1 alt, Zeilen 123 – 128)
Ihr schreibt: Unabhängig davon, ob der Krieg in Afghanistan gerechtfertigt war oder nicht trägt die deutsche Politik nach neun Jahren Verantwortung für die derzeitige Situation in Afghanistan.
Mit der Formulierung „unabhängig davon“ habt Ihr Euch aus dem Kernthema der innerparteilich längst überfälligen Grundsatzdiskussion fortgebeamt und betrachtet diesen 30-jährigen Bürgerkrieg in Afghanistan von einem pragmatischen Standpunkt, wie er typisch gewesen ist für den angelsächsischen Kulturkreis: „Right or wrong? My country!“
Auf deutsch: Bundeswehreinsatz in Afghanistan: legal oder illegal? Mir scheißegal!
So reden allerdings nur Kolonialisten / Imperialisten – woher also diese Ignoranz, genauer: die Verachtung der Rechtsstaatlichkeit – der Grundgesetztreue gerade des staatlichen Handelns – durch Euch?! Durch „Sozialisten“?!
Es war diese Eure Arroganz / Verachtung, die mich dazu gebracht hat, auf der VV mein „Entsetzen“ über Euch als Nachwuchsorganisation der Partei kundzutun, der ich seit fast 40 Jahren angehöre. Und es würde mich sehr interessieren, ob Ihr auch jetzt noch auf diesem Eurem „pragmatischen“ Standpunkt der Unterstützung eines Angriffskriegs beharrt?
Ihr schreibt: Mit großem Bedauern stellen die Jusos Bonn fest, (….) Durch den militärischen Einsatz der Bundeswehr hat die deutsche Politik Verantwortung für die zukünftige Entwicklung Afghanistans übernommen. Eine Exit Strategie muss daher dieser Verantwortung gerecht werden.
„Mit großem Bedauern“, das ist in diesem Kriegs-Kontext zynisch und „Verantwortung übernehmen“, das ist die Basis Eurer Rechtfertigung des Bundeswehreinsatzes, nachdem dieser nun mal „militärisch“ (sic) geworden sei. Ich aber frage Euch: ab wann und wodurch; was war der Einsatz denn dann zuvor?! Und ich sage Euch: es war immer ein militärischer Einsatz gewesen, von Anfang an, nur Ihr – viel schlimmer: die SPD-Führung – habt Euch hinters Licht führen lassen, wissentlich – und deshalb „verantwortlich“ für diese Schuld….!
Und was versteht Ihr unter „Verantwortung“? Wenn man ein solches Ziel formuliert, dann muss man es auch definieren können? Worin also besteht „die“ Verantwortung des deutschen Bundestages, denn er ist ja schließlich der Entsender des Militärkontingents?!
Ihr schreibt: Mit dem Sturz des Taliban Regimes ging das Versprechen (?!) einher, eine nachhaltige Entwicklung anzustoßen.
Der Sturz des Taliban-Regimes entsprach aber gerade nicht dem Mandat des UN-Sicherheitsrats (Abschnitt 1 und Abschnitt 2) will sagen: die US-Administration hat dieses Mandat in völkerrechtswidriger Weise missbraucht – was allerdings bei diesem Verein nicht die Ausnahme, sondern die Regel darstellt und deswegen von Sozialisten immer als erste Vermutung geäußert werden sollte. Hervorragend dazu diese Analyse: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31729/1.html . Sollte jemand unter Euch also diese (meine) Tatsachenaussage nicht teilen können, so möchte er / sie mir das bitte begründen. Im Gespräch, zu dem ich jederzeit bereit bin, und / oder schriftlich, wie ich das hier vormache.
Ihr schreibt: Die Erfolge der Entwicklungszusammenarbeit dürfen nicht in Gefahr gebracht werden.
Von welchen „Erfolgen“ sprecht ihr? Hier bitte ich um Quellen- und Kostenangaben.
Ihr schreibt: Das bedeutet, (…)
Wie kommt Ihr zu dieser nominalistischen „Schlussfolgerung“: nur wegen einer möglichen (!) „Gefährdung“ (?) „der (?) Erfolge der (?) Entwicklungszusammenarbeit“ soll von Deutschland aus auch in 2011 noch Krieg geführt werden?! Wisst Ihr, wie sich „Krieg“ persönlich anfühlt? Ich (Jahrgang 43) fühle es noch heute: erschreckend schrecklich, beängstigend, lähmend! Jeder Krieg ist Terror, auch der “gerechte”.
Das kann doch nicht Euer Ernst sein.
Da ist mir die – inzwischen im Pentagon angesiedelte – US-Regierung – Obama ist doch nur eine Marionette von AIPAC und dem militärisch-bürokratisch-spekulativkapitalistischen „Komplex“ (Eisenhower) – zehnmal sympathischer, die ihre kruden Geschäftsinteressen niemals mit solch einem Schmarren kaschiert, also die Öffentlichkeit auch nicht ansatzweise so eingeseift hat! Peinlich deshalb für Euch, dass Ihr päpstlicher sein wollt als der Papst.
Ihr schreibt wörtlich:
für einen Truppenabzug aus Afghanistan sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- staatliche Stabilität
- Hilfsprojekte, die zum Beispiel in den Bereichen Gleichstellung, Demokratieaufbau, Bildung, Informationsfreiheit und Infrastruktur begonnen wurden, sollen sicher zu Ende geführt werden können
- funktionierende Sicherheitssysteme
Sogar der Beschaffungsminister (Abschnitt 1) Guttenberg hat von diesen Euren völlig unerreichbaren „Bedingungen[1]“ Abstand genommen – und ihr redet von staatlicher „Stabilität“, „funktionierendem“ Sicherheitssystem daher – in einem Politsprech, den ich nur noch als verantwortungslos bezeichnen konnte und kann, weil Ihr Euch doch genau dadurch (!) der Operationalisierung / Konkretisierung Eurer (vorgeblichen) „Zielsetzungen“ enthaltet.
Dies bedeutet aber im Klartext [2]: Ihr setzt Euch – wie General Genschel – dafür ein, dass die Bundeswehr zu einer „Krisenreaktionstruppe“ umgebaut wird, dass also – Jahr für Jahr – für eine Institution, die prinzipiell keinen „Frieden schaffen und sichern“ kann, Milliardenbeträge in die Taschen der Profiteure dieser „Strategie“ fließen, öffentliche Gelder, die ihrerseits der Sicherung und dem Ausbau der „Bildungsrepublik Deutschland“ nachhaltig entzogen werden.
Das kann doch nicht Euer Ernst sein?!
Liebe Genossinnen, lieber Genossen,
ich werde im Januar auf der Versammlung des AKFS Bonn zur Propagierung der Umfunktionierung der BW in eine „Krisenreaktionstruppe“ meinen – im Abschnitt 2 - dargelegten prinzipiellen Vorbehalt gegen die „Out-Of-Aerea-Strategie“ der Nato – und das ist das wirkliche Thema! – darstellen und hoffe, dass es spätestens dort zu dem Lernprozess kommt, der die SPD als PARTEI DER ENTRÜSTUNG UND ABRÜSTUNG profiliert, ihr also das verheerende Image nimmt, mit der Mandatsverlängerung für die Bundeswehr auch in 2011 den Profiteuren von Kriegseinsätzen der Bundeswehr alsFremdenlegion des Imperiums blutig zuzuarbeiten.
Ich wüsste gar zu gerne, ob unter den 44 „gefallenen/gestorbenen“ deutschen Soldaten ein einziger Offizier gewesen ist? Ich denke, die Antwort lautet: NEIN, was auch erklären könnte, wozu sich die in der SPDCDUCSUFDP akkumulierten Karrieristen so für Kriegseinsätze einsetzen.…? [2]
Mit verbindlichem Gruß
Gerd Weghorn 10. 12. 2010
[1] „Bedingungen“ – hier Vorbedingungen (!) für einen Abzug – müssen realistisch und operationalisiert, also für alle Interessenten nachvollziehbar / kontrollierbar formuliert werden; was von Euch aber zu lesen ist, das sind Ermächtigungen von der Qualität eines Blankoschecks – und dies im Gewand diplomatisch klingender Phrasen namens Politsprech.
Wikileaks hilf mir, soll doch hier wieder mal am deutschen Wesen die Welt genesen! WER seid denn Ihr, um bestimmen zu können, wann ein Staat “stabil”, wann ein Projekt “sicher beendet”, wann ein Sicherheitssystem “funktioniert”? Könnt IHR das bestimmen – oder legt Ihr nicht – wie gewohnt – die “Verantwortung” für diese Entscheidungen in die Hände der Profiteure einer Kriegsführung?! Darauf hätte ich gerne eine Antwort – doch ich sage voraus, dass Ihr sie nicht geben könnt, ohne Euch gleichzeitig als nützliche Idioten (Lenin) der Kriegsgewinnler decourvriert zu haben! Wetten, dass ihr Schwätzer das nicht könnt?!
Euer karrieristisch motiviertes “diplomatisches” Gesabbel – Ihr solltet als Genossen argumentieren statt Euch als Staatssekretäre in spe anzudienen! – ist im übrigen von Peter Scholl-Latour schon in 2009 decourviert worden: “Da wird ein Zirkus aufgeführt” http://www.n-tv.de/politik/dossier/Da-wird-ein-Zirkus-aufgefuehrt-article467454.html
[2] Aus dem “Leitantrag”: “Die SPD sollte einen Beauftragten für Afghanistan benennen, der – gestützt auf die AG Afghanistan in der SPD-Fraktion – Ansprechpartner für die Partei und die Öffentlichkeit, Berater für den Parteivorsitzenden, den Parteivorstand und die Bundestagsfraktion ist, die Beiträge der verschiedenen Politikbereiche für Afghanistan bündelt und so unserer Afghanistan-Politik ein „Gesicht“ gibt. Das hat die Bundesregierung bis heute nicht geschafft.”
Gerd Weghorn:
NATO – WOZU noch?!
Jetzt mal was Anderes als die Erörterung von Verschrottungs- und Rückzugsplänen: wofür eigentlich steht der Feldzug in Afghanistan, wenn nicht für die Legitimierung der Verschwendung von mehr als einer Billionen Dollar/Jahr (im Westen) für die “Verteidigung” eines einzigen Nato-Bündnispartners, genauer gesagt: dem Pentagon?!
Wie wir alle wissen, wenn wir auch sonst nichts wissen, gibt es auf Erden für die Vertragsmitglieder der Nato genau so wenig die Gefahr/Möglichkeit des “Verteidigungsfalles” mehr wie für die ehemaligen Mitglieder des Warschauer Pakts, Polen hier ausdrücklich eingeschlossen!
Die Gefahr der kriegerischen Bedrohung von Staaten durch andere Staate ist auf dem europäischen und dem nordamerikanischen Kontinent historisch absolut (!) ausgeschlossen, woraus folgt, dass die “Ursachen” für den Beitritt Deutschlands zum Nordatlantik-Verteidigungspakt aus 1955 hinfällig und die Mitgliedschaft der Bundeswehr in selbigem verfassungswidrig geworden ist.
Soviel zum gesunden Menschenverstand, dem die Flitschpiepe Struck 2002 noch einreden wollte, dass Deutschland auch am Hindukusch “verteidigt” würde, hätte man seine Regierung ansonsten doch mit dem strafbewehrten Art. 26 GG belästigen müssen.
Dass dies dann nicht passierte, das ist dem willfährigen 2. Senat des BVerfG zu “verdanken” gewesen, der den Sinn der Grundgesetzänderung, die dem Aufbau der Bundeswehr gedient hatte, soweit verbogen hat, dass sich eigentlich heute noch die Balken biegen müssten.
Was also kommt jetzt nach “Afghanistan”, dem Zusammenbruch eines Lügengebäudes, das seit 2001 immerhin den Rüstungs- und Finanzpiraten durch das Fortbestehen – was sag ich: durch die lukrative Umwandlung einer Parlamentsarmee in die pentagonhörige Fremdenlegion des Imperiums – erkleckliche Extraprofite beschert und den lieben Bundeswehrangehörigen ihr karrieristisches Überleben abgesichert hatte?!
Was also kommt nun, wo doch auch Lieschen Müller einsehen könnte, dass die 32 Mrd. Euronen pro Jahr für sinnvollere Dinge ausgegeben werden könnten als für Aufmarsch- und Abzugsaktionen von Leuten, die auch an Ort und Stelle gegen “Freiheitskämpfer” – sorry: “Terroristen” – absolut nichts anderes Dialektisches ausrichten können, als diese zu einen, sie zum Kämpfen zu befähigen und sie so stark zu machen, dass auch “die Taliban” – ein Schreckgespenst, ich weiß, aber nun… – (für sie „endlich“) in der Lage sind, wie einstmals der böse “Vietcong”, nicht nur die Staatsgeschäfte zu übernehmen, sondern auch effektiv auszuüben.
Was also kommt als nächstes zwecks Legitimation der Alimentierung eines Dinosauriers zu den oben genannten Zwecken?
Die Antwort auf diese Frage hängt entscheidend davon ab, ob es in Deutschland der SPD gelingt, ihren pazifistischen Verfassungsauftrag – “von deutschem Boden soll nie mehr ein Krieg ausgehen” – durch die pazifistische “Mitwirkung bei der Willensbildung des Volkes” (Art. 21 GG) nach 53 verlorenen Jahren endlich in die Tat umzusetzen.
Hier die Bestätigung meiner Analyse und meiner Forderungen:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,805088,00.html
Sach isch doch: Allett Lüge!!
Sag ich doch schon lange:
Zum ‘Thema “Verantwortung” noch diese peinlichen Repräsentanten des Politsprechs:
Zu Abschnitt 3 – Thema: “Verantwortung” Deutschlands – diese Glosse von Stefan Kuzmany:
Zum Thema: MILITARISIERUNG DES DEUTSCHEN ALLTAGS, hier: Sektion Grundschule
Aus “Lilipuzz: Nachrichten für Kinder Montag, 13.12.2010 14:10 Uhr”
Geschrieben im Stil von Möller/Schirach: Der Führer. Das Weihnachtsbuch der deutschen Jugend (1938)
Hier: Sektion Sekundarstufe I und II