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Antisemitismus-Lüge und Holocaust-Leugnung – zwei Seiten einer Medaille namens Instrumentalisierung von Rassismus

Unter der !Schlag!-Wort-Zeile „Linker Antisemitismus scheint unvergänglich: Die Hamburger Linkspartei auf Abwegen ermöglicht die Frankfurter Rundschau (FR) am 4. November diesen Jahres dankenswerter Weise einem gewissen Volker Weiß den Abdruck einer Polemik (die diesen Ehrentitel nicht verdient) bezüglich der  Absicht einer interessanten „AG Medien / Rote Reporter“ der  Hamburger Linkspartei, am 9. November daselbst eine Podiumsdiskussion zum (allerdings sehr gewichtigen) Thema “Die Antisemitismus-Falle” durchführen zu wollen.

Volker Weiß zitiert die Veranstalter, dass auf dieser Veranstaltung „der “ungeheuer­liche Vorwurf” widerlegt werden solle, „die Haltung der Linken zu Israel könne antisemitisch grun­diert sein.“ Und triumphiert: „Erst nach Protesten wurde die Veranstaltung auf das Monatsende verscho­ben.“

WESSEN Triumph? WER – neben Herrn Weiß – oder WAS hat hier wieder einmal den Sieg da­vongetragen – und gegen WEN oder WAS?

WAS soll das überhaupt sein: „Linker Antisemitismus“? Und ANTISEMITISMUS als solcher?  CUI BONO? Das sind auch hier die Fragen, die sich nicht nur mir stellen müssten.

Zur Beantwortung dieser pazifistischen Kernfrage – den Beschwörern der Existenz von  „Antisemitismus“ geht es um vielfältige Geschäftsinteressen, darunter leider auch um das der publizistischen Vorbereitung eines Angriffskriegs -  wäre also zentral  ein Schlag-Wortauf den Begriff“ zu bringen, mit dem auch „Linke“ ziemlich bewusstlos agieren: eben das von interessierter Seite so geschäftstüchtig in den öffentlichen Diskurs implementierte Wörtchen „ANTISEMITISMUS“ nämlich.

Als ein Beispiel für  diese „linke“ Bewusstlosigkeit sei hier diese Aussage von Sebastian Müller aus einer Analyse der Occupy-Bewegung zitiert, derzufolge eine bestimmte Occupy-These „weder antisemitisch noch verschwörungstheoretisch“ sei.

Mit dem Gebrauch von  „antisemitisch“ und „verschwörungstheoretisch“ ist aber auch ein so scharfsinniger Analytiker wie Sebastian Müller exakt der „Antisemitismus-Lüge“ aufgesessen bzw. in die „Antisemitismus-Falle“ getappt, gegen die besagte AG Medien / Rote Reporter  mit folgendem Statement bereits Stellung genommen hatte: „Wir werden den Zirkeln innerhalb und außerhalb der Partei (DIE LINKE), die die Opfer der Nazi-Herrschaft für ihre Hexenjagd auf Antikapitalisten und Antiimperialisten instrumentalisieren wollen, am 9. November 2011, dem Jahrestag der Reichspogromnacht, kein Forum bieten.”

Mein pazifistisches ZIEL ist die Bekämpfung von publizistischen  Kriegstreibern durch
DIE ZERSTÖRUNG IHRER HAUPTWAFFE „ANTISEMITISMUS-VORWURF“.

Dieses Ziel wird von mir  erarbeitet per Begründung der These

Es gibt keinen Antisemitismus mehr,
weil es keinen Antisemitismus mehr geben kann -
und zwar aus strukturellen Gründen nicht!

 Der Antisemitismus-Vorwurf – und damit auch die ihm zugrundeliegende Antisemitismus-Lüge – ist ein Vorwurf, der gerade innerhalb der „Linken“ als Schlagwort – also zur Diffamierung anderer „Linker“ – verwendet wird. Einer solchen Diffamierung meinte beispielsweise Sebastian Müller in seiner hervorragenden Analyse der Occupy-Bewegung mit dieser fatalen Rechtfertigungsrede entgegentreten zu müssen:

Um es vorab zu sagen, für Antideutsche (…) ist jegliche soziale Bewegung tendenziell als völkisch und antisemitisch zu denunzieren. Wohlgemerkt geschieht dies nun zu einem Zeitpunkt, in dem sogar (sic) die Anti-Defamation League (ADL), die bekannt dafür ist, den Vorwurf des Antisemitismus in inflationärer Häufigkeit zu verwenden, in einer Pressemitteilung klarstellt, was klar sein sollte:

There is no evidence that these anti-Semitic conspiracy theories are representative of the larger movement or that they are gaining traction with other participants.

Ich kritisiere an Sebastian Müllers Rechtfertigungsgerede die bewusstlose Übernahme des kritikzersetzenden Schlüsselbegriffs der Fight-For-Israel-Karrieristen-Kameradschaft, obwohl   er ja „eigentlich“ weiß [1], dass mit dem Antisemitismus-Vorwurf ein Schindluder ohnegleichen  betrieben wird – spricht er doch selbst von „inflationärer Häufigkeit“. Was ich stattdessen von einem wirklichen Linken erwarte, das ist die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass man das Marken-, besser: Brandzeichen „antisemitisch“ bzw. „Antisemitismus“ nicht länger mehr als Vorwurf verwenden darf, weil genau – und einzig! – mit diesem Terminus technicus auch bellizistisch Geschäftsinteressen, also Geschäftsinteressen der fatalsten Kategorie, verfolgt werden (können!). Müller kritisiert zwar die Antideutschen und die Anti-Defamation League (ADL) für deren Instrumentalisierung des Antisemitismus-Vorwurfs, tappt dabei aber dennoch in die von ihnen gestellte „Antisemitismus-Falle“, die darauf gründet, dass es so etwas wie Antisemitismus überhaupt gäbe.

Auch Müller weiß, dass es der ADL, dieser jüdischen Leitstelle der publizistischen Fight-For-Israel-Kameradschaften, doch nicht um die Kritik einer flüchtigen Zeiterscheinung namens Occupy-Bewegung, sondern primär auch weiterhin um Defamation – also um Diffamierung und Zersetzung von wirklicher Kritik – geht und dies mittels einer vielgestaltigen Delegitimierung und Dämonisierung  von  wirklich-denken-koennen.de mit der schärfsten semantischen Waffe, die sich die Herrschaften in jahrzehntelanger beharrlicher Lobbyarbeit haben schmieden lassen: mit den beiden auschwitz-und-endlösung-konnektierten Schlag-Worten „antisemitisch“ und „Antisemit“!

Publizistische Kriegsführung per Antisemitismusvorwurf:
das müsste „eigentlich“ das Thema sein – ist es aber (noch) nicht!

Die strategische Hauptfrage eines jeden Politikers heißt: WER WEN?! CUI BONO?!

WER also bekriegt hier WEN: die übermächtige ADL den ohnmächtigen Weghorn? Die  hoch subventionierten „Antideutschen“ jene von der eigenen Partei diffamierten Kämpfer der „AG Medien / Rote Reporter“?! Die bestens vernetzte und massenmedial sehr einflussreiche Fight-For-Israel-Karrieristen-Kameradschaft einen kleinen Blogfighter?! Und umgekehrt?  Auf jeden Fall handelt es sich – gemäß dem großen Vorbild „Krieg gegen den Terror“ (George W. Bush) – um eine asymmetrische Kriegsführung, die sich als solche gewaschen hat, wird sie doch mitbetrieben von der gesamten Plappernden Kaste  – jenen Profiteuren der Umverteilung des „Volkseinkommens“ von unten noch oben also, denen man in Gestalt bestimmter Politiker, Bürokraten, Journalisten (Hochschul)Lehrer, Berater oder Manager tagtäglich begegnen könnte, wenn man es könnte.

Zugespitzt formuliert geht es der ADL und ihren informellen Mitarbeitern in Deutschland um Sieg und Niederlage in dieser von der Plappernden Kaste mit Hochdruck betriebenen publizistischen Kriegsführung. Und nicht länger mehr um das – systemstabilisierende – Machtspielchen „Meine-Meinung-Deine-Meinung“! Will sagen: der Antisemitismusvorwurf ist in 2011 zu einer Kriegserklärung geworden, auf die es pazifistisch angemessen zu antworten gilt!

In diesem Kampf gegen das Deutungsmonopol aufAntisemitismus“ als Waffe der psychologischen Kriegsführung besteht mein Geschäftsinteressedarin,

1.      auf die Gefährdung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit in Deutschland sowie

2.      auf die Gefahren einer  Militarisierung der deutschen Außenpolitik

aufmerksam zu machen, die durch die Instrumentalisierung eines einzigen Wortes hervorgerufen werden können, welches seit dem 4. November 2008 dazu auch noch den ADeL eines Bundestagsbeschlusses  verliehen bekommen hat und das nunmehr mit der Veröffentlichung des im folgenden analysierten Berichts des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“  durch das BMI  auch regierungsamtlich geworden ist.

These 1: Der „moderne“ Antisemitismusvorwurf dient einem gemeingefährlichen Geschäftsinteresse

Wie ich es nachgewiesen habe, gründet der Antisemitismusvorwurf auf der Antisemitismuslüge, also auf der wahrheitswidrigen Behauptung, dass es heute und in Zukunft zu einer Wiederholung dessen kommen kann, was als Holocaust und Politik der Endlösung der Judenfrage in die Geschichte eingegangen ist.

Wie ich es nachgewiesen habe, kann und wird es zwar bis ans Ende unserer Tage persönlichen  „Judenhass“ und  persönliche „Judenfeindschaft“, jedoch keine Judenfeindschaft – also “Antisemitismus” – mehr geben können, welche strukturell dazu geeignet wäre, die Ausrottung „der Juden als Juden“ exekutieren zu können.

Gegen persönlichen  Judenhass und persönliche Judenfeindschaft aber ist kein Kraut gewachsen, da auch (und gerade!) die persönlichen Äußerungen von Hass und Feindschaft prinzipiell zu den MENSCHENRECHTEN gezählt werden müssen, die auf dem Recht der freien Meinungsäußerung basieren – das zu verletzen im Übrigen auch heute schon in jedem Einzelfalle juristisch sanktioniert werden kann.

Bertolt Brecht: An die Nachgeborenen

Dabei wissen wir doch:
Auch der Haß gegen die Niedrigkeit
verzerrt die Züge.
Auch der Zorn über das Unrecht
Macht die Stimme heiser. Ach, wir
Die wir den Boden bereiten wollten für Freundlichkeit
Konnten selber nicht freundlich sein.

 Ihr aber, wenn es so weit sein wird
Daß der Mensch dem Menschen ein Helfer ist
Gedenkt unserer
mit Nachsicht.

Bezeichnend ist ja auch, dass im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess keiner der Angeklagten wegen “antisemitischer  Äußerungen” angeklagt worden ist und bezeichnend ist auch, dass ein solcher Beschluss in den USA niemals gefasst werden dürfte, da er (auch) dort verfassungswidrig ist.

Die geschäftsinteressierte und gemeingefährliche Vermengung der beiden Ebenen – die Ebene persönlicher Hass und persönliche Feindschaft mit der Ebene staatliche, sprich bürokratisch organisierte und industriell sowie militärisch realisierte Ausrottung der Juden als Juden – sie geht auch aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE hervor, wenn sie idiotischer Weise die Formulierung der übrigen Bundestagsparteien übernimmt, die da lautet:

Der Deutsche Bundestag verpflichtet sich erneut, jeder Form des Judenhasses und des Antisemitismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen zu begegnen.

Der Expertenkreis hat nämlich stante pede aus jener “entschlossenen Begegnung” schlussendlich den staatlichen Auftrag zur BEKÄMPFUNG jeder Äußerung des Judenhasses gemacht, indem er Antisemitismus mit Judenhass gleichgesetzt hat.

Hier noch einmal die Zusammenfassung meiner Argumente:

Auf den Begriff gebracht kennzeichnet  „ANTISEMITISMUS“ eben keine persönliche „Abneigung“ und keine persönliche „Feindschaft“ gegen einen „Juden als Juden“, sondern Antisemitismus kennzeichnet ein Staatsverbrechen, genauer gesagt: ein Genozid, das auf Strukturen beruht, die dieses Interesse auch Wirklichkeit werden lassen KÖNNEN.

Zu einem solchen Menschheitsverbrechen wäre heutzutage strukturell nur noch eine Atommacht imstande, doch ich kenne diesbezüglich keine Regierung, die sich aus einem Genozid auch nur den Hauch eines Mehrwerts versprechen könnte, woraus folgt, dass nicht nur das nationale Geschäftsinteresse, sondern auch das nationale Selbsterhaltungsinteresse den wirklichen Antisemitismus de facto unmöglich machen. (Eine skeptische Sicht vertritt denkbonus.)

Wie man es sich denken kann, sind diese Erkenntnisse weltweit auch allen Strukturen – und hier insbesondere allen Regierenden und ihren ökonomischen Auftraggebern  – bekannt und sie werden selbstredend auch von den Strukturen akzeptiert, denen von interessierter Seite eine perverse Neigung zur Vernichtung der eigenen Bevölkerung unterstellt wird, konkret: auch von der iranischen Staatsführung, die schon deshalb keinen wirklichen, also rassistischen Antisemitismus kennt, weil für Moslems – im Gegensatz zu Juden, die ihren Rassismus, als „leibliche Abrahamkindschaft“ rationalisiert haben – Rassismus und darauf beruhender Chauvinismus keine Grundlage ihrer  Weltanschauung sind. [2] Im Gegenteil: während der ISLAM eine universalistische Weltanschauung ist, DEFINIERT SICH JUDENTUM – und darunter fasse ich  immer und ausschließlich die tonangebende / herrschende Schicht innerhalb einer jüdischen Gemeinschaft –  „völkisch“, positivistisch ausgedrückt: „nationalreligiös“

Daraus folgt, dass der einzig relevante Antisemitismusvorwurf – und das ist der mit „Holocaust“ konnotierte „rassistische“ Antisemitismus-Begriff des Hitlerismus -  von seinen jüdischen und nichtjüdischen Propagandisten – darunter auch vom „unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus“ sowie der federführenden Bundesregierung – aus einem Geschäftsinteresse heraus umfunktionalisiert und instrumentalisiert wird, welches insofern als gemeingefährlich eingestuft werden muss, als genau dieser Ansatz der publizistischen Kriegsführung zwecks Vorbereitung eines (weiteren) Angriffskriegs auf ein erdölproduzierendes Staatswesen dienen soll – bzw. objektiv dient!

In dieses verfassungswidrige Spiel ist von interessierter Seite nunmehr auch der Deutsche Bundestag voll verantwortlich eingebunden worden, und wenn man den Art. 26.1 so nimmt, wie ihn die Verfassungsgeber einst verstanden haben, dann handelt es sich hierbei um einen gelungenen coup d´etat, der „eigentlich“ unter Strafe zu stellen wäre, weil nicht die NPD, wohl aber die seit 1998 von Rot-Grün eingefädelte Militarisierung der deutschen Außenpolitik mittelfristig geeignet ist, die pazifistische Staatsräson Deutschlands (Art. 26 GG) zu „beseitigen“. (Art. 20.4 GG)

These 2: Zu „Selbstverständnis und Arbeitsweise des 
unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus.“

Dass meine Kritik am Antisemitismus-Verständnis des „Expertenkreises“ so radikal ausgefallen ist, lässt sich aber nicht nur auf das parteiliche Selbstverständnis, sondern auch auf die unwissenschaftliche Arbeitsweise des EK zurückführen, zwei Vorwürfe, die ich bereits begründet habe, und die ich in den folgenden Ausführungen noch weiterhin begründen werde.

Wie ich es schon nachgewiesen habe, verweigert sich der „Expertenkreis Antisemitismus“ der Kernforderung einer wissenschaftlichen Arbeitsweise, die darin zu sehen ist, das reale Phänomen des Erkenntnisinteresses – hier: „Antisemitismus“ – zu definieren, eine Aussage, die jedenfalls auf die semantische Definition von „Definition“ zutrifft, deren Sinn/Funktion/Nutzen/Wert darin gesehen wird, sich dadurch „verständlich“ auszudrücken, dass man das Unwesentliche einer Sache vom Wesentlichen trennt. Eine solche Trennschärfe fehlt dem Wort Antisemitismus in den voluntaristischen Wortklempnereien des EK total, was zwar einem jeden Geschäftsinteresse die erforderliche „universelle Wendigkeit“ (gibkost, Rabulistik) verleiht, nicht ansatzweise aber einem wissenschaftlichen Erkenntnisinteresse genügt.

Mein Vorwurf lautet dahingehend, dass sich der „unabhängige Expertenkreis“ dem erkenntnistheoretischen Gebot No. 1 verweigert (hat), das von ihm inflationär bemühte WORT Antisemitismus auf den BEGRIFF zu bringen. Die Gründe dafür können schon aus dem „Auftrag“ des EK erschlossen werden:

Was bei diesem „Auftrag“ sofort ins Auge springt, das ist die Behauptung, dass es in Deutschland überhaupt  „DEN Antisemitismus“ gäbe, weshalb es ja nicht nur eines Zentrums für Antisemitismusforschung, sondern jetzt eben auch eines „Expertengremiums“ bedürfe, „das Empfehlungen ausspricht“, wie denn nun „Programme“ zur  BEKÄMPFUNG dieses Phantoms „weiterentwickelt“ werden könnten.

Die Metapher KAMPF, dessen Austragung in Nachtsitzungen bis  zum Morgengrauen ja zum „Selbstverständnis“ der Plappernden Kaste, welches sie von ihrer „Kampfkompetenz“  besitzt, gehört – man denke hier nur an die ritualisiert ablaufenden „Wahlkämpfe“  oder „Arbeitskämpfe“ – ist aber ebenfalls nicht begrifflich ernst  zu nehmen, sondern eben auch nur als Camouflage eines kruden, auf persönliche Vorteilnahme ausgerichteten Geschäftsinteresses zu beurteilen.

Zugestanden: ein „Auftrag“ von diesem Format – einstimmiger Beschluss des Bundestags – wäre auch für jedes andere „Expertengremium“ selbstverständlich als Ritterschlag zu bewerten, zumal  dessen Anbindung an das Bundesministerium des Inneren (BMI)  ihm auch noch diejenige  Wertschätzung verleihen dürfte, mit der nun mal „Politik“ gemacht wird: das Signum des „letzten Wortes“: Vox Populi ex cathedra.

Nun habe ich aber nachgewiesen,  dass es DEN Antisemitismus in Deutschland überhaupt nicht mehr gibt, weil es ihn strukturell nicht mehr geben kann/darf, woraus folgt, dass sowohl die Antragsteller aller Fraktionen des Bundestages – DIE LINKE hier eingeschlossen – Gelder locker gemacht haben, um ein Gespenst „bekämpfen“ zu können, oder – objektiv formuliert – um einschlägig bekannten Repräsentanten der Plappernden Kaste  eine einträgliche und reputierliche Nebenbeschäftigung zu ermöglichen, die fataler Weise objektiv auch noch darauf hinausläuft, den geplanten Angriffskrieg Israels publizistisch mit vorzubereiten und die verfassungswidrige Komplizenschaft der deutschen Bundesregierung zu vertuschen, die darin besteht, der kriegstreibenden israelischen Regierung   u. a. fünf strategische Unterseeboote sowie 270 Leopard-Kampfpanzer zugeschanzt und damit das – gem. Art. 26.2 GG – strikte Verbot des Waffenexports in „Krisengebiete“ verletzt zu haben.

O. K., diese „Verschwörungstheorie“ klingt nicht wirklich nett, nehm´ ich also selbstredend zurück, wo wir doch alle wissen, dass die eigentliche, die wirkliche, die außenpolitische  Funktion  des Bundestagsbeschlusses und der Konstituierung dieses „Expertenkreises Antisemitismus“ darin bestehen soll, durch das Versprechen, „jüdisches Leben  in Deutschland weiter fördern“ zu wollen, die deutsche Bundesregierung aus der Schusslinie von  ADL und AIPAC  zu ziehen, um die Export- und Investitionsinteressen – allgemein: die Geschäftsinteressen deutscher Banken und Industrieunternehmen in den USAnicht noch unnötig zu erschweren (man erinnere sich doch nur des Desasters der Deutschen Telekom bei dem Versuch des Verkaufs ihrer US-Mobilfunksparte).

Doch kommen wir zurück zum „Selbstverständnis“ des Expertenkreises als Thinktank für die „Bekämpfung“ so genannter  „Antisemiten“,  sprich:  irgendwelcher Lautsprecher, Schlägertypen, Flitschpiepen im extrem „rechten“ und „linken“ Spektrum deutscher Befindlichkeiten, die es in den vergangenen 10 Jahren zu insgesamt 453 „antisemitisch“ motivierten Straftaten gebracht haben sollen, darunter übrigens 396 von rechts und 5 (in vier Buchstaben: f-ü-n-f) von links, wie man leicht nachrechnen kann (Quelle: Bericht des EK, S. 80)

Sieht man von einigen Fällen von Körperverletzung ab, so bestanden die „antisemitischen Gewalttaten“ durchgängig in Form von persönlichen (!) Hass- und Feindschaftsbekundungen gegen irgendein „Judentum“, genauer gesagt: gegen das, was die Täter am – wie auch immer verstandenen – Judentum hassten oder ablehnten; in keinem einzigen Fall jedoch kam es zur Tötung eines „Juden als Juden“, eine Feststellung, die zu treffen nötig ist, wenn man sich der ausländischen  Opfer  von „politisch“ motivierten rechten Gewaltakten im gleichen Zeitraum bewusst wird, darunter nicht nur der neun Mordopfer der Zwickauer NSU-Bande. [3]

These 3: Nicht „Antisemitismus“, sondern Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus-Lüge sind eigentlich das Thema!

Und  genau deshalb mussten von der Expertenkommission – zwecks Rechtfertigung ihrer Existenz – „Beispiele“ regelrecht gesucht werden, aus denen die von ihnen behauptete Gefährdung unserer Demokratie abzuleiten sei, darunter auch dieses „Beispiel“, bei dem die Instrumentalisierung von Taten und Toten (s. den Aufruf der AG Medien / Rote Reporter) schon mehr als eine Geschmacksgrenze verletzt:

Gleich mehrfach wurden, um nur ein Beispiel zu nennen, gewaltsame Anschläge auf die Berliner Grabstätte des früheren Zentralratsvorsitzenden Heinz Galinski (1912–1992) verübt. Hier richtete sich die Attacke symbolträchtig gegen eine herausragende Persönlichkeit jüdischen Lebens in Deutschland, aber jeder derartige Angriff wird nicht nur als brutale Störung der Totenruhe erlebt, sondern soll als am besonders sensitiven Ort hinterlegtes Zeichen der umfassenden Ablehnung von Juden einzig ob ihres Judeseins verstanden werden.

Viel haarsträubender als die Gewalt gegen Sachen habe ich die Gewalt gegen Menschen von Seiten des Juden Broder gegenüber Heinz Galinskis Tochter in Erinnerung, die sich von ihm  – und das auch noch juristisch abgesegnet – wegen frech behaupteter „Grenzüberschreitung“ (s. u.) als „Antisemitin“ beleidigen lassen musste.

In der zitierten hanebüchenen Schlussfolgerung des EK ist aber nicht nur meine Kritik am parteilichen „Selbstverständnis und der damit verbundenen unwissenschaftlichen „Arbeitsweise“, sondern auch dessen Resultat, der verfassungswidrige – und deshalb demokratiegefährdende- Antisemitismus-„Begriff“ des EK selbst,  enthalten, der da lautet:

„Antisemitismus“ sei eine PERSÖNLICHE VERHALTENSWEISE der
„umfassenden Ablehnung von Juden einzig ob ihres Judeseins“.

Wie aber soll das gehen: diese “umfassende Ablehnung” sowie deren Konstatierung, und durch WEN soll sie vollzogen werden: das ist und bleibt mir schleierhaft. Und was ist das eigentlich, Deutscher Bundestag: das „Judesein“?!

Und als was  beurteilt der EK dann beispielsweise die „umfassende Ablehnung“ von Amerikanern einzig ob ihres Amerikanerseins – sprich: wegen ihres Lebensstils: auch als „Antisemitismus“?! Müsste sie eigentlich, tut sie aber nicht, so dass die Gründe für diese privilegierte Auserwähltheit des Judeseins ebenfalls von mir ent-deckt werden mussten. Z. B. durch die Beantwortung der Frage WER IST EIGENTLICH EIN JUDE? ODER EIN BAYER?! Oder: WAS ist eigentlich „Ablehnung“: wird sie demnächst vom Deutschen Bundestag verboten werden?! Darf ich nicht mehr hassen und ablehnen – und mit welcher Bestrafung habe ich fürderhin zu rechnen?! Auf jeden Fall – siehe Gerichtsurteil Hecht-Galinski gegen Broder – mit der öffentlichen Schmähung als ANTISEMIT, dem neuen, von  der Fight-For-Israel-Karrieristen-Kameradschaft seit Jahren schon verhängten virtuellen Judenstern.

Diese Karikatur einer „Definition“ aus der Feder des EK ist – wie ich es nachgewiesen habe – alles andere, nur keine wissenschaftliche Realdefinition, sondern das Gegenteil: eine waffenscheinfreie rhetorische Waffe nämlich, die den Einsatz der Antisemitismus-Lüge sanktioniert, welche – analog zur Holocaust-Leugnung –  „eigentlich“ ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden müsste, weil sie – wie noch dargestellt werden wird – der (nach Art. 26 GG) landesverräterischen Vorbereitung eines Angriffskriegs dienen soll.

(„Eigentlich“, “eigentlich“, „eigentlich“ -  doch wie wir alle wissen, wenn wir auch sonst nichts wissen: „quod licet jovi, non licet bovi“ bzw. „es ist mehr als gerecht, Ungleiches ungleich zu behandeln!“ Das weißt Du doch alles, Weghorn! Warum heulst Du nicht mit den Wölfen, so wie die anderen? Du könntest ein Schweinegeld verdienen, wenn Du die Fronten wechseln würdest!)

Darüber hinaus ändert auch die  – zitierte – lächerliche empirische Datenbasis überhaupt nichts am Selbstverständnis des EK (und des Bundestags!) von der vermeintlich „gesellschaftlichen“ Relevanz seiner Thinktank-Funktion, wenn wir als Rechtfertigung seiner Existenz als EK  lesen müssen:

Einzelne Manifestationen von Anti­semitismus oder Ereignisse, die entsprechend zugeordnet werden – man denke nur an NPD-Aufmärsche und die dage­gen mobilisierten Abwehrrituale samt entspre­chender medialer Präsenz – reichen aus, um Besorgnisse über die weitere Verbreitung von Antisemitismus in der Gesellschaft und damit auch hinsichtlich ihrer inneren Verfassung und Stabilität zu we­cken.

Nein, Deutscher Bundestag: „einzelne Manifestationen“[4] reichen hinten und vorne nicht aus, weshalb meine  Vermutung zutrifft, dass auch bei dieser Formulierung  das Geschäftsinteresse der Vater des Gedankens gewesen ist, sind doch Stabilität und Wachstum einzig von den Strukturen [5] „unseres“ Kapitalismus bedroht, zu allerletzt jedoch von einem Gespenst namens „Antisemitismus“, das als Synonym von „persönlicher Abneigung“ und „persönlicher Feindschaft  „definiert“ wird, die ihrerseits aber – und zwar als anthropologische Grundkonstante JEDER PERSÖNLICHKEIT – kein eine Realdefinition kennzeichnendes KRITERIUM / DEFINIENS sein können.

Kurz gesagt: hassen tut jeder, hassen darf jeder – also nicht nur der Antisemit, sondern auch der Broder beispielsweise. Und er tut es auch extensiv. Was wäre die Welt ohne Ärger, Wut und Hass? Das Paradies. Für die “Nachgeborenen” (BB). Hoffentlich!

Ich jedenfalls verstehe unter einem BEGRIFF (von einem Objekt meines Erkenntnisinteresses) den Gattungsbegriff (genus proximum), auf den sich der artbildende Unterschied (differentia specifica) notwendig bezieht, und der Gattungsbegriff bei „Antisemitismus“ ist nicht, wie vom EK behauptet, die Religion, sondern das, was außer den Juden und den „Völkischen“ weltweit niemand jemals als bedeutungsvoll anerkannt hat: die leibliche Abstammung von einer „jüdischen“ bzw. „arischen“  Mutter, die biologische Abstammung, vulgo Rasse also.

Zugespitzt formuliert: es sind einzig die Juden (und die noch lebenden Arier), die  nach Auffassung ihrer jeweiligen Herrschaften eine Rasse bilden sollen, was voraussetzt, dass das leibliche Rassereinheitsgebot mit jeweils größter Intoleranz gegenüber den „Gläubigen“ durchgesetzt und dementsprechend eine „Vermischung“ durch Assimilierung bekämpft und z. B. mit Verstoßung oder Steinigung bestraft wird.

Sorry:  dieser – weil als „JUDENTUM“ sehr erfolgreich – von den Nazis kopierte  völkische nation-building-Ansatz ist selbstredend nicht mein Ideal, sondern er wird von mir kritisch referiert und reflektiert. Es ist ja auch wirklich schon sehr diskussionswürdig, dass von den Nazis ganz offensichtlich einzig das Judentum mit einer rassistisch „grundierten“ Kritik namens Antisemitismus konfrontiert worden ist: in meiner Sicht dieser Beziehung handelt es sich hierbei um den nationalreligiös verkleideten  Konkurrenzkampf um den Titel “auserwählte Volk” bzw. “Herrenvolk”?

Horkheimer/Adorno (1944):

Psychologisch formuliert ist Antisemitismus das Symptom von rassistisch verbrämtem Selbsthass mit suizidaler Sehnsucht,  will sagen: nur mit speziell gezüchteten Antisemiten, also mit einer eigens hergestellten Spielart (!) des todessüchtigen OPFERMENTALITÄTERs, konnte Hitler einen Krieg beginnen, durch den ER und seine – in seiner Sicht -  “lebensunwerte” Gefolgschaft untergehen mussten, was ja sein „Skript“ und deshalb sein „Endsieg“, sein  persönlicher „Erfolg“ gewesen ist! [6]

Eine apokalyptische “Denkweise”, die der esoterische Heil(and) Hitler dem jüdischen  Messianismus und der Bedingung seiner Erscheinung namens Armageddon nachempfunden haben dürfte….?! [7]

These 4: Worin besteht heutzutage die Gefährlichkeit des
Brandings „Antisemitismus”?

Die Beantwortung meiner Frage, was denn am Auftrag (Bild 1) des „Expertenkreises“ so problematisch, wenn nicht sogar gefährlich sein solle, ergibt sich für den Profi schon aus dem Studium der folgenden Beschreibungen, deren korrekte Wiedergabe im Originaltext überprüft werden kann.

4.1 Zur Frage der Grundgesetzvereinbarkeit des  „Auftrags“ des EK

Als  Beschreibung der Ausgangslage seines Kampfauftrags vernehmen wir vom „Expertenkreis“  folgende „diffuse“ Aussage:

Die Wahrnehmung von Antisemitismus und einzelner Ereignisse im öffentlichen Raum verbleibt hinsichtlich des Gegenstands selbst diffus, ist sie (sic) doch kaum angehalten, sich um begriffliche oder inhaltliche Differenzierungen zu bemühen. (5)

Diese Formulierungen sind Ausdruck einer gespenstischen “Denkweise”, und da sie bezüglich ihrer UNBESTIMMTHEIT in punkto Subjekt, Objekt, Ursache, Zweck, Mittel, Methoden, Raum und Zeit der jeweils behaupteten Handlung beispielhaft sind, sollen sie hier exemplarisch kritisiert werden:

  1. Zum Subjekt der Handlung: es gibt in Wirklichkeit keine „Wahrnehmung“, die praktisch imstande wäre, sich um „begriffliche oder inhaltliche Differenzierung  zu bemühen“. Dazu sind nur wirkliche Denker wie ich imstande.
  2. Zum Objekt der Handlung: „Antisemitismus und einzelne Ereignisse“: welche „einzelnen Ereignisse“ sollen bekämpft werden: meine Kritik auch?! Auf jeden Fall “antisemitische Inhalte”! Und von wem, von der „Wahrnehmung“? Und wie sollte ein “Inhalt”“ bekämpft werden und womit?!
  3. Zur Methode der Handlung: wie kann eine Wahrnehmung „verbleiben“, warum sollte sie dazu „angehalten“ sein, sich um irgendetwas zu „bemühen!?
  4. Zum Ort der Handlung: es gibt keinen „öffentlichen Raum“ als solchen, ist doch ein jeder Raum durch seine Grenzen definiert, die hier nicht gezogen werden könnten.

(Auch) dieser fatale Satz ist  nur ein Beleg für die Schwarmintelligenz von zehn handverlesenen Akademikern, ein peinliches Zeugnis der knallharten Tatsache, dass keiner der zehn Schriftgelehrten ein wissenschaftliches Erkenntnisinteresse, jeder von ihnen anscheinend aber ein ausgeprägtes Geschäftsinteresse gehabt hatte, was dazu verführte,  sieben (!) „Begründungsformen” des Antisemitismus zu erfinden, um sie einträglich bekämpfen zu können.

Beiseite gesprochen: täuscht mich mein Erinnerungsvermögen, genau dieses Geschäftsmodell schon in einem Märchen von H. Chr. Andersen vorgestellt bekommen zu haben, das da hieß, wenn mich nicht alles täuschte:

DES ANTISEMITISMUS´ SIEBEN NEUE KLEIDER!

Oder: SIEBEN BEGRÜNDUNGSFORMEN AUF EINEN BEGRIFF!

Oder so. Warum nicht stattdessen für sieben verschiedene Phänomene sieben “differenzierte” Begriffe, jeder von ihnen trennscharf – und nicht für Betrügereien zu instrumentalisieren?

Die Antwort dürfte lauten: genau deshalb nicht!

Ich fahre fort mit meiner Kritik und sage: wenn die „Wahrnehmung“ von Antisemitismus „diffus“ bleibt, so ist dies entweder der Tatsache geschuldet, dass es keinen Antisemitismus gibt, oder aber der Tatsache, dass zu seiner Erkenntnis die Menschen nicht imstande sind, weil sie nicht wirklich denken können.

Als „Erklärung“ für das – vom „Expertenkreis“ phantasierte – Paradoxon bietet er folgenden Satz an:

Antisemitismus hat in der politischen Kultur des demokratischen Deutschland keinen Platz, denn er gilt als historisch delegitimiert. (5)

Ich übersetze diese Erklärung, so, dass nach Auffassung der  Menschen der wirkliche Antisemitismus – ein Staatsverbrechen – mit dem III. Reich zugleich untergegangen ist, eine Auffassung, die ich sehr gut begründet finde.

Diese meine Behauptung bezieht sich natürlich nicht auf das Wort, wohl aber auf den Begriff Antisemitismus, der als rassistisch-biologistisch-völkische Kategorie so eindeutig – nämlich als  staatlich organisierter Ausrottungsfeldzug gegen das europäische Judentum – definiert werden musste, dass er als einer der ganz wenigen Begriffe mit nichts anderem als mit Holocaust zwecks Endlösung der Judenfrage mehr assoziiert werden darf (!), weshalb sich auch die vom EK vorgenommene „begrifflich oder inhaltliche Differenzierung“ verbietet -  es sei denn, man will, wie jetzt augenscheinlich sogar der Deutsche Bundestag, mit der Holocaust-Konnotation des Begriffs Antisemitismus Bündnispolitik betreiben. Dies aber wäre ein ungeheuerlicher Vorgang, verkörperte er doch den  eingangs zitierten Vorwurf der „AG  Medien / Rote Reporter“, „die Opfer der Nazi-Herrschaft für die  Hexenjagd auf Antikapitalisten und Antiimperialisten instrumentalisieren zu wollen.“

Da also, wie unwiderleglich nachgewiesen, ein zweiter Holocaust unmöglich geworden ist, ist die Verwendung des Begriffs Antisemitismus als frei definierbares politisches Schlag-Wort in der Tat delegitimiert worden!

Diese Tatsache, die es mithin moralisch verbietet, das Wort als Schlagwort im politischen Tagesgeschehen zu verwenden, weil es den Tatbestand einer persönlichen Beleidigung erfüllt, diese Tatsache aber genau ignoriert der Deutsche Bundestag – wobei er andererseits die Leugnung des Holocaust, der ja ebenfalls einer Tatsache entspricht, strafrechtlich sanktioniert hat.

Diese Ungleichbehandlung vor dem Gesetz von Antisemitismus-Lüge und Holocaust-Leugnung zeigt wieder einmal, wie recht Marx mit seiner Erkenntnis gehabt hat, derzufolge

Das herrschende Recht immer das Recht der Herrschenden

(gewesen) sei!

Aus dieser meiner Entdeckung der Antisemitismuslüge dürfte jetzt auch deutlich geworden sein, dass der „Expertenkreis” seinem eigenen Anspruch bezüglich „begrifflicher“ Differenzierung selbst nicht gewachsen gewesen ist. Hier ein weiteres Beispiel seiner geschäftsinteressierten Wortklempnerei:

Gerade ob seiner Bannung im öffentlichen Raum ist Antisemitismus – so paradox das klingen mag – in der Realität der Bundesrepublik überaus präsent, und das auf vielschichtige Weise. Antisemitismus wird erfahren und erlebt; er wird, wo er sich bemerkbar macht, benannt und bekämpft, aber er wird auch erwartet und befürchtet. (8)

Auch an dieser platten Formulierung – „Antisemitismus wird erfahren und erlebt“ etc. – ist sehr gut die Verschrobenheit der geschäftsinteressierten Rationalisierung der “Existenz” des Phänomens Antisemitismus zu illustrieren:

  1. Wo ist der Beweis für die behauptete „Paradoxie“, dass „der“ Antisemitismus – wo es doch nach Auffassung des EK sieben “Begründungsformen” desselben gäbe – nicht nur „präsent“, sondern „überaus präsent“ sei und
  2. Und wie kann man Antisemitismus – und das ist doch in der Definition des EK eben nicht das organisiertes Staatsverbrechen am Judentum, sondern die  persönliche – also meine oder deine -  „Ablehnung eines Juden als Juden“ – wie also kann man diese geäußerte (oder gedachte) Meinung „bekämpfen“?

Da der „Expertenkreis“ zwecks  Unterstützung der  „BEKÄMPFUNG des Antisemitismus“ konstituiert wurde und finanziert wird,

kommt der Beantwortung der folgenden Fragen  eine verfassungsrechtlich relevante Schlüsselstellung zu:

WARUM sollen Meinungen überhaupt bekämpft werden?
WIE und WOMIT sollen sie bekämpft werden?
Und WER bek
ämpft hier WEN und WAS, wessen Meinung?!
Und WOZU das ganze Kampf-Theater? CUI BONO?

Die Frage lautet: Ist dieser „Auftrag“ (Bild 1) des Deutschen Bundestags verfassungskonform – oder was wird mit der Einsetzung dieser Hauptverwaltung Ewig Wahrheiten (Wolf Biermann) losgetreten: die Defamation / Diffamierung und damit einhergehende Ausgrenzung der „Roten Reporter“ beispielsweise, die wahrscheinlich sogar von  ihrem feigen Roten Stammesfürsten dazu gedrängt worden sind, den 9. November – doch bitte schön – den Instrumentalisten des Antisemitismusvorwurfs zu überlassen?! „Erst nach Protesten wurde die Veranstaltung auf das Monatsende verscho­ben“, so triumphierend der Propagandist der Antisemitismus-Lüge Volker Weiß.

4.2 Zur Gefährdung der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) durch das BMI

Schauen wir uns jetzt noch genauer an, wozu der „Bericht“ des „unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“ eigentlich – also wirklich – politisch genutzt werden soll, was also sein publizistisches, sein christ-, sein frei-, sein sozialdemokratisches, sein grünes und sein „linkes“ CUI BONO ist:

Zu Gegenständen von Disputen geraten dann jene Momente, in denen die Bewertung umstritten ist oder mit offensichtlich antisemitischen Inhalten der Versuch unternommen wird, Grenzen zu überschreiten. (5)

In diesem geschraubten, verquirlten, absolut bescheuerten aber harmlos klingenden Satz – was sind „Momente“ als Objekte einer Handlung?! – verbirgt sich schon des CUI BONOs Kern, genauer gesagt: der Grund für meine publizistische Bekämpfung dieser feige als „Berichtgetarnten publizistischen Kampfschrift: es ist der Halbsatz: wenn „mit offensichtlich antisemitischen Inhalten der Versuch unternommen wird, Grenzen zu überschreiten“.

WAS, so frage ich erkenntnisinteressiert, soll das denn sein: ein „Inhalt“ und WER, so frage ich meinen Leser, bestimmt, was „offensichtlich“, was „antisemitisch“, was die „Grenze“ ist, und wer entscheidet, WAS  dann bei einer „Grenzüberschreitung” konkret passieren soll, lieber Herr Gesangverein alias Deutscher Bundestag?! Gesagt werden muss auf jeden Fall:

Dieser „Bericht“ ist ein wissenschaftlicher und verfassungsrechtlicher
Supergau, Deutscher Bundestag!

Dieser Bericht ist ein demokratiefeindliches Machwerk ersten Ranges, ist doch das, was wir hier in gedruckter, regierungsamtlich abgesegneter Gestalt auf 210 Seiten vor uns liegen sehen, ein Ausbund an McCarthianismen, eine Doktrin zur Verletzung der informationellen Selbstbestimmung, vor allem aber eine Bannbulle zur Denunziation und Ausgrenzung von Andersdenkenden. [8]

Aus dieser Absicht macht seine Herausgeber, das Bundesministerium des Inneren, auch kein Hehl, wenn es seine intellektuellen Kettenhunde auf Meinungsmacher wie Fassbinder, Möllemann, Walser ansetzt – und natürlich auch auf die Flitschpiepen aus der Partei DIE LINKE, die sich, wie ein dressierter Bär am Nasenring durch die Rotunde des Bundestags führen lässt.

Dies (die Grenzüberschreitung – GW) gilt für die verschiedenen Etappen der Fassbinder-Kontroverse, die Auseinandersetzung zwischen Martin Walser und Ignatz Bubis oder die Diskussion um Walsers Roman „Tod eines Kritikers“ und zuletzt auch für die Reaktionen auf die Tendenzen, die in Teilen der Partei „Die Linke“ öffentlich wurden und im Mai 2011 zu einer „Aktuellen Stunde“ im Deutschen Bundestag führten. (7)

Aha, die vom EK identifizierten  Antisemiten werden zukünftig  im Deutschen Bundestag an den Pranger gestellt: habt Ihr nichts Wichtigeres zu tun, z. B. das, dem Raffenden Kapital in meinem Verständnis – also (k)ein antisemitischer “Inhalt” – die Leviten zu lesen und seine Herrschaft zu beenden?

Und der Terminus „Reaktionen“ ist auch so ein Euphemismus jener zehn geschäftstüchtigen, an steuerfinanzierten Folgeaufträgen  interessierten  Staatsschauspieler mit Pensionsberechtigung, die als „unabhängiger Expertenkreis“ zum Zwecke der Zersetzung von Art. 5 GG firmieren – doch gemeint und intendiert sind „Denunziation“, „Diffamierung“, „Ausgrenzung“ mit dem von ihnen gezimmerten neuen Judenstern namens „ANTISEMIT“

4.3 Was tun?

Mit dem hier von mir als Machwerk ent-deckten „Bericht des unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus des BMI“ ist das Arsenal der publizistischen Waffen zur Diffamierung und Selektion von Pazifisten als  Feinde „Israels“, „des jüdischen Volkes“ und „unserer Demokratie“ vervollständigt und damit abrufbereit gemacht worden: jetzt kann auch der Dritte „Landkrieg gegen den Terrorismus“ kommen, sagen seine Erfinder und Propagandisten.

Mit dieser als „Bericht“ verharmlosten Denunziationsanleitung wird der gemeingefährlichen Antisemitismus-Lüge der ADL die Würde und Autorität einer regierungsamtlichen Wahrheit verliehen, statt sie mit der wahrheitswidrigen Holocaust-Leugnung auf die gleiche Stufe zu stellen, handelt es sich doch bei ihr um die zweite Seite ein und derselben Medaille namens geschäftsinteressierter Vertuschung von Tatsachen.

Und diese Tatsache heißt „Rassismus“, auch in der Version namens ZIONISMUS ein „Wahnsystem[9], konzipiert als militaristischer Treibsatz einer völkischen Strategie von nation building, einem Modell, das 1945 bereits in Deutschland brutalstmöglichst gescheitert ist und das in Israel zu reanimieren zum gleichen bösen Ende führen müsste, was ich – wie man sieht – mit allen mir zur Verfügung stehenden publizistischen Mitteln abzuwenden suche.

Schalom Achschaw, Frieden Jetzt – so lautete bis zur Ermordung von Jizchak Rabin im November 1995 die mutige Politik der israelischen Linken und Liberalen – Verständigung und Versöhnung muss jetzt sein, denn die Politik der herrschenden nationalreligiösen Rechten [10] führt geradewegs in einen Krieg, der für den Westen nicht mehr so „glimpflich“ ausgehen wird wie die völkerrechtswidrigen Angriffskriege der vergangenen zehn Jahre gegen Afghanistan, Irak und Libyen – insbesondere aber für Israel nicht.

Der erneute Untergang eines Staatswesens, das auf rassistisch-völkischem Chauvinismus basiert, muss dementsprechend auch durch unseren publizistischen Kampf gegen dessen Staatsdoktrin „jüdischer Staat“ und stattdessen für die Zweistsaatenlösung unbedingt abgewendet werden, würde es ansonsten weder Sieger noch Besiegte mehr geben.

Für diese meine pazifistische Strategie von Frieden schaffen ohne Waffen möchte ich auch Sie gewinnen: entlarven Sie also die Antisemitismus-Lüge, von wem auch immer auch sie benutzt wird, als das, was sie ist: als die publizistische Waffe der Profiteure einer Militarisierung von Außenpolitik. Weltweit. [11]


[1] Ein Meister in dieser Disziplin ist z. B. der BAK – Shalom, eine Sektion der Fight-For-Israel-Karrieristen-Kameradschaft der Linksjugend „solid“ (Jugendorganisation der Partei DIE LINKE) unter Federführung von Kamerad Seibert, genannt „Der Maulwurf“

In ihrer „Grundsatzerklärung“ – die eine einzig Ergebenheitsadresse an die Vorherrschaft des Imperiums darstellt und in der zwischen allen Zeilen um Alimentierung der Bekämpfung des Hauptfeindes dieser 5. Kolonne von ADL und AIPAC  – der „Linken“, selbstverständlich – gebettelt wird – in dieser ihrer Grundsatzerklärung also wird im ersten Halbsatz gefordert: „Nationalistische und rassistische Positionen sind konsequent zurückzuweisen und alle Querfronttendenzen innerhalb der Linken zu bekämpfen.“ Von dieser „Konsequenz“, die ja auch und gerade die Grundlage meiner Politik ist, ist aber de facto nichts zu merken, weil im Gegenteil die nationalistische und rassistische Position, die leider auch Israel charakterisiert, nicht nur tabuisiert, sondern damit auch protegiert wird. Was übrig bleibt ist stattdessen die „Bekämpfung“ gerade der „Linken“, die diese „Position“ pazifistisch vertreten.

[2]  Die nationalreligiöse Rechte – gnostische Politik. Aus: Carlos Strenger: Israel. Einführung in ein schwieriges Land. Berlin 2011, S. 63 ff., S. 135 ff.

[3] Angesichts der fünf „antisemitischen Gewalttaten“ von „Links“ in zehn Jahren (Bild 2) noch hilfloser und zugleich demagogischer musste der  schon eingangs referierte Volker Weiß die Auschwitz-Konnotation von „Antisemitismus“ zur Abstützung seiner erlogenen  Behauptung vom „linken Antisemitismus“ – die im Übrigen den pathischen Behauptungen  des EK entspricht – mit hergesuchten „Fallbeispielen“ bemühen, wenn er schreibt: „Dabei betonen Antizionisten stets, Linke könnten doch gar keine Antisemiten sein.

Tatsächlich hätten diverse Akteure der linken Geschichte“, so fährt er in diffamierender Absicht fort, „diesen Vorwurf empört von sich gewiesen: die Apparatschiks, die Ende der sechziger Jahre systematisch jüdische Kader aus der Kommunistischen Partei Polens warfen, die Bombenleger (sic), die am 9. November 1969 einen Sprengsatz (sic) im jüdischen Gemeindehaus in Berlin deponierten, die Palästinenser, die 1985 bei der Achille-Lauro-Entführung einen im Rollstuhl sitzenden jüdischen Passagier ermordeten oder die Attentäter, die 1991 in Budapest einen Bus mit jüdischen Auswanderern in die Luft sprengen wollten. Sie alle reklamierten Antizionismus als Grundlage für ihr antisemitisches Handeln.“

Mein Kommentar: dieses Handeln war nicht antisemitisch, sondern dieses Handeln war so „politisch“ motiviert wie die Bombenangriffe auf palästinensische Nicht-Kombattanten: in Palästina herrschte damals Krieg, Krieg zwischen David und Goliath – und Krieg ist immer mörderisch, und Partisanen haben zu allen Zeiten hinterhältnerisch agiert.

[4] Unter der Überschrift “Recherchen bei Rechtsextremisten” dokumentiert Wolfgang Janisch in der SZ vom 29. 12. 2011 das Dilemma jener Beurteilung “einzelner Manifestationen”, wie es sich alleine schon aus dieser Schlagzeile herauslesen lässt: “Einem NPD-Verbotsverfahren steht nicht nur das V-Leute-Problem im Wege – die Initiatoren müssen der Partei die Grundgesetzwidrigkeit nachweisen”, ein Gebot, an dem sich auch der EK nicht vorbeimogel kann.

[5] Schlagzeile der SZ vom 22. 12.: BANKEN BEKOMMEN FAST EINE HALBE BILLION EURO

[6] Sebastian Haffner: Anmerkungen zu Hitler. München 1978, S. 184ff.

[7] Die Virulenz der jüdischen und Hitlerschen Denkweise vom notwendigen Weltuntergang und der zwanghaft damit verbundenen Erlösung /  Auferstehung der “Heiligen der letzten Tage” erweist sich insbesondere bei jenen Christen, die auch heutzutage noch “in diesem Wettbewerb des Irrsinns mit von der Partie” sind. Carlo Strenger: “Evangelikale Gruppen in den Vereinigten Staaten sind Israels größte politische Stütze, und kein amerikanischer Präsident darf diese einflussreiche Gruppe zu sehr brüskieren.” Das instrumentalisiere auch Netanjahu,  doch Strenger ist sich “nicht sicher hingegen, ob N. das Kleingedruckte in der Agenda dieser Sekten gelesen hat. Dies basiert auf der Offenbarung des Johannes und ist grosso modo folgendes: Es ist theologisch unumgänglich, dass die meisten Juden in Israel leben müssen, weil dann der apokalyptische Krieg (mit dem Iran? – GW) zwischen Gog und Magog ausbrechen wird, in dem zwei Drittel der Juden sterben werden. Das verbleibende Drittel wird zum Christentum übertreten, und dies wird zur Wiederkunft Christi führen. Auch hier wird die Apokalypse nicht nur herbeigesehnt, sondern auch ganz praktisch unterstützt.” (Strenger 2011, S. 141f.)

Strenger spricht hier von den Republikanern, deren Präsidentschaftskandidaten sich bei der Tea Party damit Stimmen holen wollen, dass sie allesamt für einen Krieg gegen den Iran eintreten. Ich kann dementsrechend Strenger beruhigen: auch Netanjahu weiß das, was Strenger, ich und alle afumerksamen Betrachter dieses einmalig aufschlussreichen ARD-Films aus Bayern wissen, und er ist sich sicher, auch dieses Geschäft schlussendlich als seinen “Erfolg” verbuchen zu können: so oder so! Netanjahu hat nämlich Marx gelesen, der schon 1844 ent-deckt hatte: “Das Christentum ist aus dem Judentum entsprungen. Es hat sich wieder in das Judentum aufgelöst.” (S. 376)

[8] Der Knüller des gesamten Berichts ist die Erfindung einer Spielart von Antisemitismus namens „Alltagsantisemitismus“! (Supi, neidvoll konzediert: eine unendliche Geschichte, eine „kämpferische“ Geschäftsidee ersten Ranges, mit Drittmittelzuwendungen – bezahlt aus meinem Steueraufkommen – ohne Ende):

„Die Forschung zum Alltagsantisemitismus steht bei der Erörterung solcher Fragen noch ganz am Anfang. (…) Denn auch der Alltagsantisemitismus ist schwer zu greifen, er ist eruptiv, situativ, fluide. Er geht nicht von „Antisemiten“ aus, sondern von durchschnittlichen Menschen, die subjektiv zumeist überzeugt sind, keine Antisemiten zu sein“. (EK, S. 67)

Ja: wo gibt’s denn dös?! Da lässt sich doch – jedenfalls mit viel Geld im Forschungssäckel, nicht wahr? – dieser defizitären Selbsterkenntnis dieser „durchschnittlichen Menschen“- auch wenn sie nur nur “schwer zu greifen” ist -  gewisslich nachhelfen, nicht wahr, meine Damen und Herren vom „unabhängigen Expertenkreis“ des Deutschen Bundestags! Ja: wir sprechen über den Deutschen Bundestag, wenn wir von der Antisemitismus-Lüge als Geschäftsidee sprechen, denn der hat diese “Experten” (wofür?) als Inquisitoren und Gehirnwäscher eingesetzt: McCarthy lässt grüßen!

[9] Carlo Strenger: Israel. Einführung in ein schwieriges Land. Berlin 2011, S. 136

[10] Ders., S. 63

[11] ZWEI KRIEGE GLEICHZEITIG FÜHREN KÖNNEN

Aus: SZ vom 5. 1. 2012

Neue US-Militärstrategie

Washington – Wegen der massiven Sparzwänge plant die US-Regierung eine umfangreiche Neuausrichtung der Streitkräfte. Die überarbeitete Verteidigungsstrategie sieht nach Angaben aus Regierungskreisen vor, dass sich die Armee von ihrem Ziel verabschiedet, zwei Kriege gleichzeitig führen und gewinnen zu können.