Profiteure des „Lebensschutzes“

Es ist für mich schon ein großes Geschenk, an einem Fachgespräch teilhaben zu können, erhält man doch gerade dadurch die Möglichkeit, seine intellektuellen Fähigkeiten überprüfen und professionalisieren zu können. Zu verdanken habe ich dieses Geschenk der SZ vom heutigen Tage[1], in der eine Diskussion zwischen Bischof Wolfgang Huber (68) und dem Internisten Michael de Ridder (63) „über Suizidwünsche von Patienten und die Grenzen der Fürsorge[2]“, die im Gebot des „Lebensschutzes“ gesetzt  sein sollen, wiedergegeben worden ist.

Ich denke, gerade dieses Thema geht uns alle an, weil hier darüber gestritten wird, ob es ethisch angezeigt sei, das Rollenverständnis/Berufsbild des Arztes in Richtung auf die „generelle standesrechtliche Akzeptanz der Tötung auf Verlangen“ (Huber) zu erweitern, dies allerdings im eng gefassten Spektrum des ärztlichen Respekts vor dem Selbstbestimmungsrecht des „frei verantwortlich gebildeten“ Patientenwillens sowie dem Eingeständnis der Ärzte, mit ihrem Latein am Ende zu sein, also nicht mal mehr palliativ/schmerzlindernd wirken zu können. (de Ridder)

Ich  möchte in diesem Beitrag die von den beiden Kontrahenten zur Begründung von These und Antithese ins Feld geführten Argumente referieren und vermittels ihrer Kritik abschließend eine Ahnung davon vermitteln, was ich persönlich unter „Führungskompetenz“, die bei mir ja vorwiegend Gesprächs-Führungskompetenz ist, verstehe….! Es ist also „neben“ der Information über das spannende Thema „Pro und Contra Sterbehilfe“ zusätzlich noch ein Lehrstückchen über mein Verständnis von professionellem Umgang mit Argumenten zu erwarten – eine Qualifikation, über die jeder verfügen können sollte, finde ich.

Ich glaube, kein Fehlurteil zu fällen, wenn ich das Interesse des Ratsvorsitzenden der EKD a. D.  in der Meldung zusammenfasse: „Bischof Huber bekämpft das Ansinnen einer Erweiterung des ärztlichen Berufsbildes in Richtung aktiver Sterbehilfe, in Richtung Tötung auf Verlangen“? Hubers Eröffnungs-Argumentation lässt sich jedenfalls  in diesen vier Thesen zusammenfassen:

  1. „aktive Sterbehilfe“ sei in Wirklichkeit „Tötung“;
  2. dem (evangelischen) Christen ist Tötung prinzipiell (5. Gebot) untersagt, so dass jeder, der tötet, erst einmal „Schuld“ auf sich lädt (die allerdings vergeben werden könne)
  3. ist die „Tötung auf Verlangen“ erst einmal (standesrechtlich) erlaubt, dann müsse man auch mit ihrem „Missbrauch“ rechnen;
  4. ist aber ein Missbrauch nicht auszuschließen, dann müsse man mit dem „Misstrauen“ eines schwerkranken Patienten rechnen, genauer: mit der „Angst vor einem Arzt, der Tötung als normalen Teil seiner Tätigkeit ansieht“.

Darauf De Ridder: „Sie nutzen den Begriff ‚Tötung‘, das finde ich problematisch. ‚Töten‘ signalisiert Auslöschung. Eben darum geht es nicht. Es geht um schwerstkranke Menschen, die keine andere Möglichkeit sehen, als aus dem Leben zu scheiden, um ihre Würde zu erhalten – weil sie vor der Übermacht der Krankheit kapitulieren.“

De Ridders Antithesen lassen sich so zusammenfassen:

  1. aktive Sterbehilfe ist keine Tötung, sondern eine ethisch gebotene Hilfe  zur Realisierung des Selbstbestimmungsrechts auf Tod, ist doch der Freitod (und sogar die nichtärztliche Beihilfe) aus evangelischer Sicht erlaubt, und zwar – wie Huber attestiert – aus „Respekt vor der Freiheit und Verantwortung der einzelnen Person“
  2. Die Kapitulation des einzelnen „vor der Übermacht der Krankheit“ ist in Wirklichkeit eine Kapitulation vor einer „Apparate-Medizin“, die durch ihre Technisierung „Existenzweisen geschaffen  (habe), in die Patienten früher nie geraten wären, denn sie wären zuvor gestorben.“
  3. Dieser künstlichen Lebensverlängerung durch „die Medizin“ müsse prinzipiell eine künstliche Lebensverkürzung korrespondieren, und zwar ebenfalls durch Mediziner;
  4. Seine Begründung als Mediziner: „Ich betrachte dieses Handeln unter dem Aspekt des Patientenwohls – und das wird primär vom Patienten definiert

De Ridder fasst seinen Standpunkt in diesen beiden Sätzen zusammen: „Wenn Menschen wie meine Patientin, die trotz optimaler Therapie und Zuwendung weiter leiden, in aussichtsloser Krankheit nachhaltig und bei klarem Verstand fordern: Ich möchte, dass dieser Zustand endet, weil mein Lebensentwurf nie mehr mein eigener sein kann – dann ist für mich die Hilfe beim Sterben nicht nur gerechtfertigt, sondern ethisch geboten. Niemand – keine Kirche, kein Arzt, kein Hospiz – hat das Recht zu sagen: So ein Mensch hat dies und jenes Leid zu ertragen und dies und jenes nicht.“

Diese Meinung wird von Huber „kultürlich“ nicht geteilt. Er weicht aber der Auseinandersetzung mit dem Ridderschen Verständnis von Patientenwohl, was „primär vom Patienten definiert“ werde, aus und rechtfertigt seinen WIDERSPRUCH mit der Bemerkung: „Die Kirche (als ob es die bei den Protestanten gäbe?!) hat nicht nur das Recht, sie hat sogar die Pflicht, auf den gravierenden Charakter solcher Schritte (?!) aufmerksam zu machen!“ Nota bene: hinter solchen Pflichten-und-Rechte-Formulierungen, die einen Sachzwang („Naturrecht“) suggerieren– hier: das 5. Gebot, eine „höhere Gewalt“ – ist bis zum Beweis des Gegenteils eine Ausrede zu vermuten!

Gegen das Selbstbestimmungsrecht der Persönlichkeit (Art. 1 GG) führt Huber jetzt als sein vermeintlich schärfstes – sprich unwiderlegliches – Argument ins Feld, wenn er de Ridder so kritisiert:

„Mit Verlaub: Sie setzen einen sehr vagen Begriff der Persönlichkeit an die Stelle des Lebensschutzes. Aber Lebensschutz ist wichtig und bleibt es auch immer.“

Aus dieser Behauptung kristallisieren sich für mich zwei Kritikpunkte heraus, die ich aufgegriffen hätte, nämlich::

  1. die Diskriminierung des Art. 1 GG
  2. die Einführung „des Lebensschutzes“ als Kampfbegriff.

Auf den ersten Angriff geht de Ridder nicht ein, obwohl hier die  rhetorisch angemessene Reaktion eine Verständnisfrage gewesen wäre, die den Kontrahenten gewisslich zur Revision seiner Behauptung gezwungen hätte („Herr Huber: wie darf ich Ihren Vorwurf von meinem „vagen Begriff „von Persönlichkeit verstehen?“). Aber auch die „Nichtbeachtung einer Aussage“ kann als „Reaktionsalternative“ angemessen sein (mehr: Lehrprogramm, S. 11).

Auf den zweiten Angriff reagiert de Ridder professionell:

De Ridder: Das stimmt – aber es gibt etwas Bedeutsameres als Lebensschutz.

Huber: Man kann Lebensschutz nicht gegen andere Güter abwägen. Eine Relativierung[3] des Lebensschutzes darf nicht sein!

De Ridder: Da widerspreche ich. Wir relativieren ständig den Lebensschutz. Ich habe oft bei Patienten auf der Intensivstation gesehen, dass unser Behandlungsziel nicht zu erreichen ist. Wir hätten diese Patienten über Monate im Leben halten können. Aber wir haben abgebrochen und ein neues Therapieziel formuliert: Palliation statt Kuration – lindern statt heilen. Damit haben wir eingestanden, dass jetzt das Ziel ist, den Patienten friedlich sterben zu lassen. Nichts anderes fordere ich in der Frage des assistierten Suizids, wo der selbstbestimmte, frei verantwortliche, nicht unter Zwang stehende, nicht psychisch kranke Mensch sagt: Ich kann nicht mehr, und das Leben ist der Güter höchstes nicht.“

Wenn de Ridder feststellt: „Wir hätten diese Patienten über Monate im Leben halten können“, dann verdeutlicht er pointiert, dass es beim „Lebensschutz-Dogma“ der Ärzteschaft mitnichten um das Patientenwohl, sondern einzig und allein um die ökonomischen Interessen der Apparate-Mediziner geht, die aus diesem Motiv nicht mal davor zurückschrecken,  „Krankheiten“  zu erfinden, Krankheiten anzudichten und eben auch Leute „im Leben zu halten“, um ihre mehr oder minder obszönen Renditeziele erreichen zu können. Anders gesagt: die Tatsache, dass bei einem Bürger  80% der Krankheitskosten im letzten Lebensjahr entstehen – und dieser Trend wir noch weiter zunehmen – ist vor allem darauf zurückzuführen, dass man die Menschen nicht sterben lässt!

Da Huber diese Interessen ebenfalls vertritt, dies aber nicht zugeben kann – wie es im übrigen auch von de Ridder verschwiegen wird, der ebenfalls einer der Profiteure dieses unseres „Gesundheitssystems“ ist – nimmt er zu immer absurderen „Begründungen“ seines Tabus Zuflucht, wenn er de Ridder vorwirft:

„Sie argumentieren immer mit bewegenden Einzelfällen. Und begründen diese mit einer einseitigen Orientierung an der Selbstbestimmung des Patienten. Es geht aber auch um Fürsorge. Die Ärzte müssen auch Anwälte des Lebens sein.“

Jo Mei: „Lebensschutz“ und „Anwälte des Lebens“, das sind Gebote, die selbstverständlich Geltung beanspruchen können, doch geht es im Arztberuf auch – und in erster Linie – um das Patientenwohl, genauer gesagt um die Fürsorge für den Patienten (und nicht für die Bilanz des Krankenhauses), die – und das ist ja genau das Thema, dem Huber ausweicht – im hier diskutierten (und praktisch absoluten Ausnahmefall) auch darin bestehen können, endlich (!) sterben zu dürfen. Zu dürfen, wohlgemerkt!!!

De Ridder kontert: Es kann doch nicht sein, dass Fürsorge und Selbstbestimmung in einen Gegensatz geraten. Es kann doch nicht sein, dass Fürsorge die Selbstbestimmung überfährt. (Darauf)

Huber: Doch! Ich habe ein Kind schon durch Fürsorge davor bewahrt, ’selbstbestimmt‘ vor ein Auto zu laufen.

Damit ist eigentlich alles gesagt über die wirkliche Interessenlage von Wolfgang Huber:

Er behandelt Erwachsene wie Kinder (Gottes), indem er ihnen vorschreibt, was sie zu unterlassen haben, und er tut dies beileibe nicht aus Nächstenliebe, sondern aus seiner Interessenlage als Anwalt der Profiteure dieses unseres Gesundheitssystems heraus, müssten doch soundsoviele Krankenhäuser schließen, wenn man die absolut profitträchtige Angst des Bürgers vor seinem Tod nicht mit den absurdesten „Begründungen“ (s. o.) wach hielte – wobei ich mich immer wieder mal frage, warum es gerade „die Kirche“ ist, die doch ihre Schäfchen ihr ganzes Leben lang auf ein „Leben nach dem Tode“ vorbereitet, ja: sogar die „Auferstehung im Herren“ mit paradiesischen Farben ausmalt, warum also gerade diese Priesterkaste namens Kirche auch diejenigen, die sich aus diesem „Jammertal“ namens Erde verabschieden wollen, nicht einfach ziehen lässt, wenn´s so sein soll: „in Gottes Namen“!?

Ich denke: es kann nur ihr sehr diesseitiges Renditedenken sein, dass Repräsentanten wie Bischof Huber dazu veranlasst auch noch, wie ich es hier kritisiert habe,  die absurdesten Einwände als Vorwände zu dessen Camouflage zu verwenden?!

Oder irre ich mich da? WIDERSPRUCH erwünscht!


[1] Die sehr kluge Gesprächsführung lag bei Charlotte Frank und Nina von Hardenberg

[2] Alle Hervorhebungen im Zitat durch mich

[3] „Relativierung“ gehört, mit einiger Berechtigung, zu den bevorzugten Kampfbgriffen von B 16

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